Dissertation: Der Prozeß Jeanne d‘Arc

Der Prozeß Jeanne d‘Arc

Quellen - Sachverhalt einschließlich des zeit- und geistesgeschichtlichen Hintergrundes - Verurteilung und Rechtfertigung - rechtliche Würdigung und Schlußbemerkungen

Vier Bände im Schuber

Buch beschaffen

Rechtsgeschichtliche Studien, Band 7

Hamburg , 1960 Seiten

ISBN 978-3-8300-1144-6 (Print)

Zum Inhalt

Der 1431 in Rouen durchgeführte Glaubensprozeß gegen die vom Volk schon zu ihren Lebzeiten als größte Heilige nach der Gottesmutter Maria verehrte Jeanne d’Arc, der mit ihrer Verurteilung und Hinrichtung als Ketzerin, Schismatikerin und Abtrünnige endete, fällt in die Zeit des Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich (1339-1453), bei dem es ursprünglich um die Anrechte auf den französischen Thron ging.

Die um 1410/12 geborene Jeanne d’Arc, der manche – offenbar zu Unrecht – eine königliche Abstammung zuschreiben, hörte seit ihrem 13. Lebensjahr „Stimmen“ von Engeln und Heiligen, die sie später auch leibhaftig zu sehen meinte und die sie schließlich aufforderten, die Ende 1428 von den Engländern begonnene Belagerung der Stadt Orlans aufzuheben und den schon 1422 als König ausgerufenen Karl VII. (1422-1461) zur rituellen Salbung und Krönung nach Reims zu führen. Diese Mission erfüllte sie auf wundersame Weise. In der Folge verlor sie ihr Charisma, geriet 1430 in Gefangenschaft ihrer Gegner und wurde dem Gericht des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchon, überstellt. Zwei Jahre nach Ende des Krieges wurde das Glaubensverfahren auf Betreiben Karls VII., der den seiner Krone anhaftenden Makel getilgt sehen wollte, wiederaufgenommen und Jeanne d’Arc rehabilitiert. 1909 wurde sie selig-, 1920 heiliggesprochen.

Der Prozeß von Rouen gilt vielen als kaum verhüllter Justizmord durch englandhörige französische Geistliche, die Rehabilitierung als der „wahre Prozeß“ Jeanne d’Arcs. Die vorliegende Untersuchung ermittelt den historischen Sachverhalt unter strikter Eliminierung aller Legenden und Hypothesen, gibt die wesentlichen Passagen beider Prozesse im Wortlaut wieder und bietet auf dieser rein objektiven Grundlage eine bislang in der deutschsprachigen Literatur fehlende minutiöse juristische Fallanalyse an Hand der einschlägigen Bestimmungen des damaligen weltlichen und kirchlichen Rechts. Danach stellen sich die Prozesse letztlich in einem anderen Licht dar als nach der einem starren Freund-Feind-Denken verhafteten herkömmlichen johannischen Doktrin und könnten der Verurteilungsprozeß und seine Akteure vertretbarerweise eine nachsichtigere als die übliche Einordnung erfahren.

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