Dissertation: Außertarifliche Sozialpartner - Vereinbarungen im System des kollektiven Arbeitsrechts

Außertarifliche Sozialpartner - Vereinbarungen im System des kollektiven Arbeitsrechts

Buch beschaffen

Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 11

Hamburg , 216 Seiten

ISBN 978-3-8300-0497-4 (Print)

Zum Inhalt

In letzter Zeit hat man die Frage lebhaft diskutiert, ob der Flächentarifvertrag noch als zeitgemäß erachtet werden kann. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch eine anhaltende Tarifflucht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Die Mitgliederzahlen in den Verbänden sinken beständig, viele Arbeitgeber bleiben zwar dem Verband treu, streben aber eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an oder lassen bestehende Tarifverträge einfach unbeachtet. Als Grund für dieses Verhalten wird meist genannt, dass der Flächentarifvertrag als zu starr empfunden wird. Er berücksichtige zu wenig die individuellen Besonderheiten der Unternehmen und bedinge auf diese Weise nicht mehr hinnehmbare wirtschaftliche Belastungen. Zudem wird die herkömmliche Tarifpolitik nicht mehr als zeitgemäß erachtet, um auch in Zukunft mit der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft Schritt halten zu können.

Die Abhandlung befasst sich mit der außertariflichen Sozialpartner-Vereinbarung, die im Unterschied zum auch Rechtsnormen setzenden Tarifvertrag rein schuldrechtlich wirkt. Insbesondere die Sozialpartner der chemischen Industrie haben diese Gestaltungsform als Ergänzung zum Tarifvertrag herangezogen. Hierin beschäftigen sich die Chemie-Sozialpartner mit Kooperationsthemen, bei denen die Parteien gemeinsame Probleme und Interessen aufgreifen und einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zuführen. Es werden unter anderem Empfehlungen an die Betriebsparteien ausgesprochen oder sogar Modellregelungen getroffen, an denen sich die Betriebsparteien bei Fragen im Bereich der Sozial- oder Personalpolitik orientieren können.

Durch die Abkehr von einer bloßen Auseinandersetzung mit Konfliktthemen, hin zu einer Beschäftigung mit Kooperationsthemen unter gleichzeitiger Ausweitung rein schuldrechtlich wirkender außertariflicher Vereinbarungen zu Lasten zwingend wirkender tariflicher Rechtsnormen kann der Kritik am bestehenden Tarifsystem Rechnung getragen werden.

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