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Transparenzprinzip als völkerrechtliches Verfahrensprinzip

Neue Auslegung

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 489

Hamburg , 356 Seiten

ISBN 978-3-339-13910-8 (Print)

ISBN 978-3-339-13911-5 (eBook)

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Transparenz als Verfahrensgarantie hat zunehmend an Interesse gewonnen, da sie aufgrund der Globalisierungsprozesse in verschiedenen Bereichen eingesetzt wird. Demnach wurde der Versuch unternommen, ein allgemeines Prinzip zu extrapolieren, das die verschiedenen Einrichtungen regulieren soll. Es handelt sich um den Prozess der Umsetzung globaler Regeln in nationale Rechtssysteme nach dem Modell des Verwaltungsrechts selbst.

Diese Konstruktion war nie vollständig überzeugend, und zwar aus dem einfachen Grund, dass das sogenannte globale Verwaltungsrecht noch nicht zu einer autonomen Kategorie geworden ist. All dies führt zu der Frage, ob das Transparenzprinzip angesichts seines Charakters als Grundprinzip, das auf dem Kanon des neminem laedere und des Vertrauensschutzes beruht, nicht den Charakter eines verbindlichen erga-omnes-Prinzips haben könnte.

Von der allgemeinen Ebene geht der Diskurs dann zur individuellen Ebene über: Wenn es sich offensichtlich um eines der Grundprinzipien des Völkerrechts handelt, kann der Einzelne dann eine übernationale Instanz angesichts der Verletzung eines Rechts, das sich aus der Nichtanwendung des Transparenzprinzips ergibt, aufrufen?

Eine der Existenzberechtigungen der sogenannten internationalen Gemeinschaft besteht darin, die Grundrechte des Einzelnen zu gewährleisten, wenn der Staat dazu nicht in der Lage ist. Deshalb sollte das Recht des Einzelnen auch vor verfahrensrechtlichen Verletzungen geschützt werden und muss vor den zuständigen Institutionen außerhalb der nationalen Rechtsordnung geltend gemacht werden. In diesem Sinne stellt die Transparenz eines der Grundprinzipien mit universellem Charakter dar.

Die Analyse wird hier auslegen, dass die Transparenz als verbindlicher Grundsatz zu betrachten ist, so dass eine Verletzung in den betrachteten Bereichen als Verstoß gegen eine grundlegende Regel des Völkerrechts behandelt werden muss.

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