Dissertation: Die neue Sicherheitsarchitektur des BKAG zwischen Freiheitsrechten und der Sicherheitsgesetzgebung

Die neue Sicherheitsarchitektur des BKAG zwischen Freiheitsrechten und der Sicherheitsgesetzgebung

Eine Analyse anhand ausgewählter Befugnisnormen sowie der neuen Informationsordnung

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 484

Hamburg , 338 Seiten

ISBN 978-3-339-13742-5 (Print) |ISBN 978-3-339-13743-2 (eBook)

Zum Inhalt

Da besonders im Polizeirecht die verfassungsrechtlich zugesicherte Freiheit durch die neue Sicherheitsgesetzgebung oftmals zurücktritt und zahlreiche Einschränkungen erfährt, widmet sich diese Arbeit der Frage, wie sich die neue Sicherheitsachitektur speziell des BKAG im Spannungsverhältnis dieser beiden widerstreitenden Interessen – Freiheit und Sicherheit – verhält.

„Neue Sicherheitsarchitektur“ meint dabei neben dem Zusammenspiel der einzelnen Eingriffsbefugnisse auch und vor allem die Informationsverarbeitung, hier durch die Datenerhebung im Rahmen der Maßnahmen und die daraufhin erfolgende Datenverwendung in Form der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung.

Das neue BKAG – novelliert aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 20.04.2016 (BVerfGE 141, 220) sowie zur Umsetzung der JI-RL (EU-Richtlinie 2016/680) – wird im Rahmen der Untersuchung einer partiellen Betrachtung unterzogen. In zwei Komplexen werden zunächst die Eingriffs- und damit die Datenerhebungsbefugnisse der besonderen Mittel der Datenerhebung, der Online-Durchsuchung, sowie der Quellen-TKÜ, auch mit besonderem Blick auf die Problematik zum sog. „Staatstrojaner“, sowie daraufhin die neue Informationsordnung und -architektur des BKAG im Bereich der Datenverwendungs- und -weiterverarbeitungsvorschriften einer verfassungsrechtlichen Kontrolle unterzogen.

Dabei entstehen heutzutage immerzu neue Problemkreise. Die fortwährende Technisierung und Digitalisierung machen es dem delinquenten Individuum wie auch dem Staat – durch dessen weitreichenden Ermittlungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden – leichter, an Informationen zu gelangen, diese (weiter) zu verarbeiten und zu verwenden. Hierbei darf jedoch der Datenschutz nicht grundsätzlich hinter das Sicherheitsinteresse zurücktreten, wenn die Grundlagen hierfür nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, da sonst der Datennutzung, betreffend empfindlicher persönlicher Inhalte, Tür und Tor offensteht. Dieser Problematik nimmt sich die Autorin im Rahmen dieses Werkes an.

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