Dissertation: Rechtsgeschäftliches Handeln autonomer, intelligenter Systeme

Rechtsgeschäftliches Handeln autonomer, intelligenter Systeme

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 465

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-339-12590-3 (Print) |ISBN 978-3-339-12591-0 (eBook)

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Themen wie künstliche Intelligenz, Robotik und Smart Devices sind heute in aller Munde. Die Diskussion geht auch an der Rechtswissenschaft nicht vorbei.

In der heutigen schnelllebigen Gesellschaft wächst das Bedürfnis, aufwendige Aufgaben an einen kompetenten Vertreter zu delegieren. Dabei möchte man sich die Vorteile neuartiger Software zunutze machen. Autonome und intelligente Techniksysteme – elektronische Softwareagenten - sollen zukünftig nicht nur die Erledigung von Alltagsgeschäften vereinfachen oder ganz übernehmen, sondern auch schwierige und wirtschaftlich äußerst bedeutsame Geschäfte durchführen.

Die hier zugrunde gelegten Systeme sollen in ihren Fähigkeiten weit über die bisher bekannten und genutzten Programme hinausgehen und insbesondere durch die Möglichkeit zu maschinellem Lernen ein bisher nicht gekanntes Maß an Eigenständigkeit entwickeln. Es stellt sich die Frage, ob das Agieren solcher weit fortgeschrittener Softwareagenten im Rechtsverkehr nach der aktuellen Rechtslage adäquat abgedeckt ist.

Die Autorin untersucht, ob eine Beibehaltung der derzeitigen Praxis zur Zurechnung softwarebasierter Willenserklärungen ohne dogmatische Brüche, Interessenkonflikte und Rechtsunsicherheit möglich ist und entwirft ein Modell, bei dem die Stellvertretung als bereits gesetzlich geregeltes Zurechnungskonzept für solche Erklärungen nutzbar gemacht wird. Dabei wird nicht auf die – in der Literatur heiß diskutierte - Zuerkennung einer Rechtsfähigkeit für Softwareagenten zurückgegriffen, sondern eine isolierte Lösungsstrategie gewählt. Darauf basierend zeigt die Autorin auf, wo eine Übertragung der Stellvertretungsregeln kaum Probleme bereitet und wo dogmatische Brüche aufgelöst werden müssen und können.

Das Ergebnis bildet ein Gesetzesentwurf, der die zuvor aufgeworfenen Probleme löst und ein für die Praxis anwendbares Regelungskonzept in Anlehnung an das bestehende Stellvertretungsrecht bieten soll. Damit geht die Autorin über die bisher in der Literatur diskutierten Ansätze hinaus und beschäftigt sich in besonderer Tiefe mit dem Gedankenexperiment „elektronische Stellvertretung“.

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