Doktorarbeit: Zur Entdifferenzierung im Recht des öffentlichen Dienstes

Zur Entdifferenzierung im Recht des öffentlichen Dienstes

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 456

Hamburg , 288 Seiten

ISBN 978-3-339-12268-1 (Print) |ISBN 978-3-339-12269-8 (eBook)

Rezension

Die Arbeit ist interessant. Sie provoziert Widerspruch. Ihr gebührt Platz in Wissenschaftsbibliotheken mit einer Abteilung für öffentliches Dienstrecht.

Hellmuth Günther in: Der Öffentliche Dienst, DÖD 10/2021


Zum Inhalt

Ein auffälliges Merkmal des öffentlichen Dienstrechts in Deutschland stellt seine Zweispurigkeit dar. Zweispurigkeit bezeichnet in diesem Zusammenhang, dass im öffentlichen Dienst Arbeitnehmer und Beamte parallel beschäftigt werden. Diesem Phänomen widmet sich diese Studie.

Dazu werden in einem ersten Schritt die Beschäftigungsverhältnisse von Beamten und Arbeitnehmern dargestellt und verglichen. Dafür werden als Quelle des Vergleichs die einfachrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen sowie die dazugehörige Rechtsprechung, durch welche die Beschäftigungsverhältnisse ausgeformt werden, herangezogen. Dabei ist der Vergleich darauf gerichtet, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zwischen den Beschäftigungsformen im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung aufzuzeigen und zu analysieren.

In den Fokus rückt dann in einem zweiten Schritt eine Bewertung des Verhältnisses von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Dafür wird zunächst die bisherige vorrangige Erörterung der Problematik unter dem Funktionsvorbehalt gem. Art. 33 Abs. 4 GG dargestellt und kritisiert. Ein Schwerpunkt dieser Kritik richtet sich gegen die Durchsetzungsschwierigkeiten des Funktionsvorbehaltes. Eine Lösung dieser Problematik wird in einer subjektiv-rechtlichen Auslegung des Funktionsvorbehalts gesehen. Anschließend widmet sich die Studie Schwerpunktmäßig der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG und damit der Frage, ob zwischen Beamten und Arbeitnehmern eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt. Dabei greift der Autor zur Bestimmung der Ungleichbehandlung als auch für die Frage der Rechtfertigung auf die Ergebnisse zurück, die aus dem Vergleich der Beschäftigungsformen erlangt wurden. Dabei ist die Kritik an der Anwendung des Funktionsvorbehalts sowie die Darlegungen zu Art. 3 Abs. 1 GG darauf gerichtet, einen Wandel der deutschen Rechtsprechungspraxis anzuregen.

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