Dissertation: Die dogmatische Existenzberechtigung des individuellen Schadenseinschlags

Die dogmatische Existenzberechtigung des individuellen Schadenseinschlags

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 374

Hamburg , 256 Seiten

ISBN 978-3-339-11294-1 (Print) |ISBN 978-3-339-11295-8 (eBook)

Zum Inhalt

Die Dissertation beschäftigt sich mit der dogmatischen Existenzberechtigung des individuellen Schadenseinschlags.

In einem ersten Schritt beschreibt der Autor die maßgebliche „Melkmaschinen-Entscheidung“ des BGH aus dem Jahre 1961. Außerdem werden die Grundlagen der Schadensbestimmung beim Betrug dargestellt.

Ausgangspunkt der Überlegungen zum Thema sind sodann zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Hiernach dürfen normative Überlegungen bei der Schadensermittlung zwar durchaus eine Rolle spielen, wirtschaftliche Gesichtspunkte dabei jedoch keinesfalls verdrängen. Dies hat wiederum der BGH zum Anlass genommen, um die Rechtsfigur grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.

Der Autor untersucht daraufhin den persönlichen Schadenseinschlag im Hinblick auf die Frage, ob die aufgeworfenen Bedenken gerechtfertigt sind. Dabei wird zunächst ein zentraler Schwerpunkt auf die erste Fallgruppe, namentlich den Schutz der Brauchbarkeit der Gegenleistung, gelegt.

Der Verfasser differenziert in diesem Kontext zwischen dem „harten Kern“ des Anwendungsbereichs (betrifft Fälle, bei denen die Gegenleistung völlig unbrauchbar ist) und den umstrittenen Konstellationen. Letztere können wiederum in fünf unterschiedliche Kategorien unterteilt werden.

Dabei werden im „harten Kern“ auch die verschiedenen, im grundlegenden „Melkmaschinen-Urteil“ entwickelten Kriterien zur Begrenzung der Individualisierung bei der Schadensbestimmung auf ihre Berechtigung hin überprüft.

In einem zweiten Teil widmet sich der Autor nun den beiden anderen Fallgruppen des individuellen Schadenseinschlags. Die Konstellationen der Nötigung zu weiteren vermögensschädigenden Maßnahmen (zweite Fallgruppe) sowie der „wirtschaftlichen Knebelung“ (dritte Fallgruppe) sehen sich zahlreichen dogmatischen Bedenken ausgesetzt. Diese werden auf ihre Geeignetheit zur Ablehnung der beiden Fallgruppen hin untersucht.

Schließlich folgt zur Abrundung eine knappe und übersichtliche Zusammenfassung aller herausgearbeiteten Ergebnisse.

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