Doktorarbeit: Arbeitgeberhaftung für Schikane am Arbeitsplatz in Deutschland und Polen

Arbeitgeberhaftung für Schikane am Arbeitsplatz in Deutschland und Polen

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Schriftenreihe zum internationalen Einheitsrecht und zur Rechtsvergleichung, Band 62

Hamburg , 472 Seiten

ISBN 978-3-8300-9790-7 (Print) |ISBN 978-3-339-09790-3 (eBook)

Zum Inhalt

Schikane am Arbeitsplatz rückt unter dem Stichwort Mobbing zunehmend in den Blick der Allgemeinheit. Obwohl keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, Mobbing gesetzlich zu regeln, haben bereits zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten, hierunter auch Polen im Jahr 2004, besondere (Anti-)Mobbing-Vorschriften verabschiedet. In Deutschland jedoch existiert bislang – von den Spezialfällen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) abgesehen – noch kein (Anti-)Mobbing-Gesetz.

Diese Untersuchung leistet unter Berücksichtigung der Rechtslage in Polen einen Beitrag zu der Diskussion, ob die den Arbeitnehmern in Deutschland zustehenden Rechte tatsächlich – so der deutsche Gesetzgeber – hinreichend gewährleisten, dass sich betroffene Arbeitnehmer auf zivilrechtlicher Ebene gegenüber ihrem Arbeitgeber wehren und von ihm Ersatz ihrer durch Mobbing erlittenen Schäden erlangen können. Hierbei werden schikanierende Handlungen des Arbeitgebers genauso wie seine Anweisungen an Dritte, am Arbeitsplatz zu mobben, oder das pflichtwidrige Unterlassen des Arbeitgebers, seinen Betrieb so zu organisieren, dass dort Persönlichkeitsverletzungen seiner Arbeitnehmer verhindert werden, in den Fokus genommen. Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der prozessualen Komponente: Die meisten dieser Arbeitnehmerrechte entfalten ihre Wirkung erst im Verbund mit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. Oftmals wird es dem Arbeitnehmer als darlegungs- und beweisbelasteter Partei aber nicht gelingen, die über einen längeren Zeitraum gegen ihn gerichteten, systematischen Schikanehandlungen hinreichend substantiiert darzulegen und zu beweisen. Auch aus diesem Grund wird im Ergebnis für die Schaffung eines speziell geregelten zivilrechtlichen Mobbingschutzes plädiert, welcher – insbesondere im Hinblick auf die gegenwärtige Rechtslage in Polen – auch die Einrichtung einer Beweislastumkehr zugunsten des gemobbten Arbeitnehmers umfasst.

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