Dissertation: Der Tatbestand der Steuerhinterziehung als Grenze der sonstigen internationalen Rechtshilfe?

Der Tatbestand der Steuerhinterziehung als Grenze der sonstigen internationalen Rechtshilfe?

Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Ausgestaltung des Hinterziehungsvorwurfs im deutschsprachigen Raum

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 348

Hamburg , 260 Seiten

ISBN 978-3-8300-9573-6 (Print)

ISBN 978-3-339-09573-2 (eBook)

Zum Inhalt

Angefangen mit den Skandalen um den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel bis hin zum Strafprozess des Uli Hoeneß – kaum ein Rechtsgebiet hat in den letzten 10 Jahren eine solche Aufmerksamkeit und zugleich drastische Veränderung erfahren wie das Internationale Steuerstrafrecht. So wurden und werden die Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten deutlich ausgebaut. Auf nationaler Ebene wurde zudem die Ausgestaltung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung im deutschsprachigen Raum geändert und die Strafdrohungen zum Teil verschärft.

Die Autorin setzt sich mit der Entwicklung und den Hintergründen der Internationalen Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen auseinander. Dem Leser wird ein Abriss der verschiedensten internationalen und nationalen Rechtsquellen der sonstigen internationalen Rechtshilfe geboten. Zentraler Aspekt hierbei sind die in den dargestellten Verträgen enthaltenen Rechtshilfeprinzipien, deren Bedeutung insbesondere im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis herausgearbeitet wird. Die Darstellung des Bankgeheimnisses orientiert sich an dessen Verständnis in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.

Vor dem Hintergrund der verschiedensten Rechtsquellen der sonstigen internationalen Rechtshilfe beleuchtet die Autorin sodann vergleichend die Ausgestaltung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.

Abschließend führt die Autorin das Ergebnis der vergleichenden Betrachtung mit der spannenden Ausgangsfrage zusammen: stellt die jeweilige Ausgestaltung des Hinterziehungsvorwurfs in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein ein Hindernis für die Gewährung der sonstigen internationalen Rechtshilfe dar? Welche Anpassungen sind notwendig, um tatsächlich zur Gewährung von sonstiger internationaler Rechtshilfe im deutschsprachigen Raum beim Vorwurf der Steuerhinterziehung zu gelangen?

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