Doktorarbeit: Die rechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen im deutschen und österreichischen Recht

Die rechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen im deutschen und österreichischen Recht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Erweiterung der Risikobeiträge der GmbH-Gesellschafter infolge einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 208

Hamburg , 304 Seiten

ISBN 978-3-8300-9352-7 (Print)

ISBN 978-3-339-09352-3 (eBook)

Zum Inhalt

Ich habe die feste Überzeugung, dass dasjenige Land, welches die sichersten, einfachsten und mannigfachsten Rechtsformen für die Vereinigung von Kapital und Personen bietet, vor anderen Nationen, die hierin zurückbleiben, einen wirtschaftlichen Vorsprung gewinnen muss.
Dr. H. C. Wilhelm von Oechselhäuser

Die Insolvenzanfälligkeit von Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH sowie die Verbreitung von Gesellschafterfinanzierungen verdeutlichen, dass es sich hierbei um keine Problematik des Einzelfalls handelt. An dieser Stelle werden die Rechtsprechung und/oder der Gesetzgeber auf den Plan gerufen, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Finanzierungsfreiheit der Gesellschafter und dem Interesse der Gesellschaftsgläubiger an einer möglichst vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen gegen die Gesellschaft zu schaffen.

Wie die beiderseitigen Interessen der gesellschaftsrechtlichen Finanzierungsfreiheit der GmbH-Gesellschafter einerseits und der Gläubigerbefriedigung andererseits verdeutlichen, ist die rechtliche Sonderbehandlung von Gesellschafterfinanzierungen in Form von Darlehen und dem wirtschaftlich entsprechenden Leistungen an der Schnittstelle des Gesellschafts- und Insolvenzrechts anzusiedeln. Sofern die Gesellschaft die Forderungen aller Gläubiger erfüllen kann, ergibt sich kein Spannungsverhältnis zwischen den Gesellschafter- und Gläubigerinteressen. Dieses tritt erst auf, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, sämtliche fälligen Forderungen ihrer Gläubiger zu befriedigen.

Das Unvermögen der Gesellschaft, die Forderungen ihrer Gläubiger zu befriedigen, ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Dies verdeutlichen die Zahlen über durchschnittliche Befriedigungsquoten von Gläubigern in Insolvenzverfahren sehr eindrucksvoll. Aufgrund dessen bedarf es bereits im Vorfeld der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft einer Korrektur der Finanzierungsfreiheit der Gesellschafter, was die systematische Einordnung der rechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen zwischen dem Gesellschafts- und Insolvenzrecht begründet.

Über mehrere Jahrzehnte versuchte die Rechtsprechung im Sinne eines gesellschaftsrechtlich geprägten Ansatzes diesem Regelungsbedürfnis gerecht zu werden. Mit Einführung der Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) hat sich der Gesetzgeber der Materie (erneut) angenommen und das Recht der Gesellschafter-Fremdfinanzierung in Abkehr zur früheren Rechtsprechung des BGH auf ein abschließend gesetzliches, nunmehr ausschließlich insolvenz- und anfechtungsrechtliches Fundament gestellt.

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