Doktorarbeit: Die Planung von Park & Rail-Anlagen an Schienenwegen einer Eisenbahn des Bundes

Die Planung von Park & Rail-Anlagen an Schienenwegen einer Eisenbahn des Bundes

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Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht, Band 43

Hamburg , 168 Seiten

ISBN 978-3-8300-7552-3 (Print) |ISBN 978-3-339-07552-9 (eBook)

Zum Inhalt

Park & Rail-Anlagen sind Parkplatzanlagen an Personenbahnhöfen. Sie bilden die Schnittstelle zwischen Individualverkehr und Schienenpersonenverkehr. Bahnreisende, die ihren Weg zum Bahnhof mit einem Kraftfahrzeug zurücklegen, sind auf diese Parkplätze zwingend angewiesen. Es herrscht diesbezüglich jedoch vielerorts ein erheblicher Mangel. Weder bei den Gemeinden noch bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn ist das Planungsinteresse angesichts hoher Kosten und drohendem Widerstand aus nicht betroffenen Bevölkerungsteilen besonders ausgeprägt. Oftmals kommt es daher zu Konflikten darüber, wer aktiv werden soll. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Verantwortungsbereiche ungeklärt sind. Der Autor geht der Frage nach, welcher Planungsträger von Rechts wegen zuständig ist.

Die eng erscheinende Themenstellung behandelt zahlreiche Rechtsfragen von großer praktischer Bedeutung. Das Buch widmet sich unter Auswertung einer Vielzahl historischer Quellen zunächst der Entwicklung des Anlagenbegriffs im Eisenbahnrecht. Darauf aufbauend wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen Park & Rail-Anlagen als Betriebsanlagen einer Eisenbahn der Fachplanung unterliegen und ob gleichwohl eine inhaltsgleiche gemeindliche Planung zulässig ist. Das wirft komplexe Rechtsfragen auf. Diese betreffen die jeweilige Reichweite der gemeindlichen Bauleitplanung und der eisenbahnrechtlichen Fachplanung sowie ihr Verhältnis zueinander, ferner die Abgrenzung von örtlichen und überörtlichen Angelegenheiten. Park & Rail-Anlagen belegen exemplarisch, dass eine kompetenzielle Grenzziehung zwischen gemeindlicher Bauleitplanung und eisenbahnrechtlicher Fachplanung bis heute nicht gelungen ist. Planungspraxis, Rechtsprechung und Literatur vermitteln vielmehr ein äußerst diffuses Bild.

Der Autor widmet sich dem vermeintlichen Konkurrenzverhältnis zwischen Bauleitplanung und eisenbahnrechtlicher Fachplanung durch verfassungsrechtliche Überlegungen. Er fragt, ob die Gemeinden in Bebauungsplänen möglicherweise nur Festsetzungen treffen dürfen, die inhaltlich von ihrem Selbstverwaltungsrecht umfasst sind. In diesem Zusammenhang wird zugleich analysiert, wie sich etwaige Restriktionen einfachgesetzlich an den Normen des Baugesetzbuches festmachen lassen. Die Reichweite des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts wiederum wird im Wege der systematischen Verfassungsauslegung ermittelt. Dem legt der Autor den Gedanken zugrunde, dass eine gemeindliche Kompetenz für sämtliche Angelegenheiten ausscheidet, die das Grundgesetz einem anderen Verwaltungsträger zuweist. Im Fortgang wird geklärt, ob eine solche Zuweisung im Hinblick auf Park & Rail-Anlagen an Schienenwegen einer Eisenbahn des Bundes existiert. Das Ergebnis der Untersuchung ist verallgemeinerungsfähig und gibt daher Aufschluss darüber, ob die Gemeinden über die Kompetenz verfügen, Festsetzungen für Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes zu treffen.

Der Autor gibt damit eine Klarheit schaffende Antwort auf die höchst praxisrelevante Frage, ob es im Bereich der Eisenbahnen des Bundes ein Konkurrenzverhältnis zwischen Bauleitplanung und Fachplanung gibt – oder ob verfassungsrechtliche Gründe dem von vornherein entgegenstehen.

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