Coverabbildung: Doktorarbeit, „Unterstellt statt überprüft? Das richterliche Vorgehen bei der Verantwortlichkeitsbeurteilung nach § 3 JGG“ von Kristina M. C. Barnikol

Kristina M. C. Barnikol Unterstellt statt überprüft?
Das richterliche Vorgehen bei der Verantwortlichkeitsbeurteilung
nach § 3 JGG

Zusammenhänge zwischen kognitionspsychologischen Einflussfaktoren im Beurteilungsprozess und dem Beurteilungsergebnis

Hamburg 2012, 296 Seiten

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[…] BARNIKOL hat sich auf die Untersuchung bezüglich Richtern und Richterinnen konzentriert und imponiert unter anderem durch die selbst angestellte kritische Analyse zu Fragen der Gültigkeit und der Verallgemeinerungsfähigkeit ihrer […]

Ulrich Eisenberg in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, ZJJ 1/2013

Zum Inhalt

Aktenanalysen zeigen, dass die Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter (§ 3 JGG) selbst bei Höchststrafenurteilen mit nur einem Satz erwähnt und meist ohne nachvollziehbare Prüfstrategie bejaht wird. Diese Rechtspraxis ist mit der hinter § 3 JGG stehenden Intention des Gesetzgebers kaum vereinbar.

Das Buch lenkt erstmals den Blick auf mögliche Ursachen für dieses Vorgehen. Anhand von Experteninterviews und einer bundesweiten Befragung von JugendrichterInnen werden Zusammenhänge zwischen situativen bzw. personalen Faktoren und dem Beurteilungsergebnis untersucht.

Bibliografische Daten

Autorin Kristina M. C. Barnikol
Titel Unterstellt statt überprüft?
Das richterliche Vorgehen bei der Verantwortlichkeitsbeurteilung
nach § 3 JGG
Untertitel Zusammenhänge zwischen kognitionspsychologischen Einflussfaktoren im Beurteilungsprozess und dem Beurteilungsergebnis
Seiten 296
Erscheinungsjahr 2012
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-6596-8
eISBN (eBook) 978-3-339-06596-4
Schriftenreihe CRIMINOLOGIA – Interdisziplinäre Schriftenreihe zur Kriminologie, kritischen Kriminologie, Strafrecht, Rechtssoziologie, forensischen Psychiatrie und Gewaltprävention
Band 22

Rezension

[…] BARNIKOL hat sich auf die Untersuchung bezüglich Richtern und Richterinnen konzentriert und imponiert unter anderem durch die selbst angestellte kritische Analyse zu Fragen der Gültigkeit und der Verallgemeinerungsfähigkeit ihrer Ergebnisse (vgl. S. 247 ff.).

[…] Nach den Ergebnissen der Untersuchung von BARNIKOL wird die Verantwortungsreife fast immer bejaht und mitunter gar nicht geprüft (S. 238).

[…] Aus jugendstrafrechtlich-kriminologischer Sicht verdient schon die Wahl des Untersuchungsthemas höchste Anerkennung […]

Ulrich Eisenberg in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, ZJJ 1/2013

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