Coverabbildung: Doktorarbeit, „Die Pflichthaftpflichtversicherung nach der VVG-Reform“ von Jan Keppel

Die Pflichthaftpflichtversicherung nach der VVG-Reform

Hamburg , 242 Seiten

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[…] bietet […] interessante Informationen. […]
Ausführlich befasst sich der Verfasser mit den Folgen der Zulassung von Risikobegrenzungen in der Pflichthaftpflichtversicherung durch § 114 VVG. Die Wirksamkeit dieser Risikobegrenzungen ist nur dann gegeben, wenn sie nicht […]
Matthias Kilian in: Anwaltsblatt, AnwBl 8+9/2011

Zum Inhalt

Im Zuge der VVG-Reform unterlag die Pflichthaftpflichtversicherung erheblichen Veränderungen. Die Studie befasst sich speziell mit den Themenbereichen des Direktanspruchs und der Risikobegrenzung im Bereich der Pflichtversicherung. Durch die Übertragung des aus der Kfz-Haftpflichtversicherung - schon vor der Reform - bekannten Direktanspruchs auf die übrige Pflichtversicherung sind einige Anwendungsprobleme aufgetreten. Insbesondere das Zusammenwirken von Direktanspruch und dem neu eingeführten Quotelungsmodell führen im Bereich der Mindestversicherungssummen zu möglichen Schutzlücken für den geschädigten Dritten, die es zu schließen gilt. Darüber hinaus stellt sich außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung das Problem, dass der Geschädigte in der Regel nur mit Hilfe des Schädigers, dessen Versicherer ausfindig machen kann. Für diese und weitere Probleme bietet das Buch praktikable Lösungen an. Außerdem zeichnet die Studie die Entstehung des Direktanspruchs gemäß §115 VVG nach und vergleicht die Vorteile der jetzigen Fassung gegenüber der Rechtslage vor der VVG-Reform.

Vor der Neufassung des VVG war in der Literatur heftig umstritten, ob Risikobegrenzungen in der Pflichthaftpflichtversicherung überhaupt zulässig sind. Durch §114 VVG hat der Gesetzgeber diesen Streit zugunsten der Zulässigkeit von Risikobegrenzungen entschieden. Die Wirksamkeit dieser Risikobegrenzungen soll allerdings nur dann gegeben sein, wenn sie nicht dem Zweck der Pflichtversicherung entgegenstehen. Anhaltspunkte wann dies der Fall sein soll gibt der Gesetzgeber jedoch nicht. Es werden daher Kriterien herausgearbeitet, wie gemäß §114 VVG eine Risikobeschränkung innerhalb der Pflichtversicherung wirksam vereinbart werden kann.

Bibliografische Daten

Autor Jan Keppel
Titel Die Pflichthaftpflichtversicherung nach der VVG-Reform
Seiten 242
Erscheinungsjahr 2010
Ort Hamburg
ISBN (Print) 978-3-8300-5168-8
eISBN (eBook) 978-3-339-05168-4
Schriftenreihe Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
Band 26

Rezensionen

[…] bietet […] interessante Informationen. […]
Ausführlich befasst sich der Verfasser mit den Folgen der Zulassung von Risikobegrenzungen in der Pflichthaftpflichtversicherung durch § 114 VVG. Die Wirksamkeit dieser Risikobegrenzungen ist nur dann gegeben, wenn sie nicht dem Zweck der Pflichtversicherung entgegenstehen.
Matthias Kilian in: Anwaltsblatt, AnwBl 8+9/2011
[…] Die Studie befasst sich speziell mit den Themenbereichen des Direktanspruchs und der Risikobegrenzung im Bereich der Pflichtversicherung. […] Für diese und weitere Probleme bietet das Buch praktikable Lösungen an. Außerdem zeichnet die Studie die Entstehung des Direktanspruchs gem. § 115 VVG nach und vergleicht die Vorteile der jetzigen Fassung gegenüber der Rechtslage vor der VVG-Reform.
Neue Wirtschaftsbriefe, NWB 11/2011
[…] Insbesondere das Zusammenwirken von Direktanspruch und dem neu eingeführten Quotelungsmodell führen im Bereich der Mindestversicherungssummen zu möglichen Schutzlücken für den geschädigten Dritten, die es zu schließen gilt. Darüber hinaus stellt sich außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung das Problem, dass der Geschädigte in der Regel nur mit Hilfe des Schädigers dessen Versicherer ausfindig machen kann. Für diese und weitere Probleme bietet das Buch praktikable Lösungen an. […] Vor der Neufassung des VVG war in der Literatur heftig umstritten, ob Risikobegrenzungen in der Pflichthaftpflichtversicherung überhaupt zulässig sind. Durch § 114 VVG hat der Gesetzgeber diesen Streit zugunsten der Zulässigkeit von Risikobegrenzungen entschieden. Die Wirksamkeit dieser Risikobegrenzungen soll allerdings nur dann gegeben sein, wenn sie nicht dem Zweck der Pflichtversicherung entgegenstehen. Anhaltspunkte wann dies der Fall sein soll gibt der Gesetzgeber jedoch nicht. Es werden daher Kriterien herausgearbeitet, wie gemäß § 114 VVG eine Risikobeschränkung innerhalb der Pflichtversicherung wirksam vereinbart werden kann.
Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, ZVersWiss 3/2010

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