Doktorarbeit: Programmquoten im Hörfunk

Programmquoten im Hörfunk

Zur verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit von „Sprachquoten“ in Frankreich und Deutschland

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Schriften zum Medienrecht, Band 20

Hamburg , 342 Seiten

ISBN 978-3-8300-4778-0 (Print) |ISBN 978-3-339-04778-6 (eBook)

Rezension

Im übrigen aber liest sich diese Arbeit besser, nicht nur stilistisch [als die Dissertation von Köcher, Jan K.: Quotenregeleung im Rundfunk (...), Peter Lang (Frankfurt a.M.) 2008]. Die französische Rechtslage, die als Vergleich für mögliche Quotenregelungen regelmäßig herangezogen wird, wird eingehender geschildert. Sie geht dann gleich zum deutschen Verfassungsrecht über, das dem Leser vertraut und deshalb einfacher zu verstehen ist, wenn berichtet wird, was die Rechtsprechung alles in den Verfassungstext, das Medienrecht betreffend, hineingelesen hat, z.B. die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern.

Manfred Rehbinder in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2010/III


Zum Inhalt

Die politische und mediale Diskussion um eine Quote für deutsche Musik im Hörfunk ist in den letzten Jahren immer einmal wieder aufgeflammt. Die insbesondere von der deutschen Musikindustrie forcierte Idee startete zu Beginn des neuen Jahrtausends ihren Weg durch die politischen Institutionen. Schließlich beschloss der Bundestag 2004 eine Empfehlung an die öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunkveranstalter, cirka 35% deutschsprachige bzw. in Deutschland produzierte Pop- und Rockmusik zu senden. Für eine verpflichtende Programmquote gab und gibt es in Deutschland (noch) keinen politischen Willen.

Anders in unserem Nachbarland Frankreich: Sowohl für das Fernsehen als auch für den Hörfunk sieht das französische Rundfunkgesetz differenzierte und detailliert geregelte Programmquoten vor. Diese scheinen weder von politischer noch von rechtlicher Seite in Frage gestellt zu werden. Denn es gilt, die französische Sprache und Kultur zu fördern und vor insbesondere angelsächsischen Hegomonialbestrebungen zu schützen. Schließlich ist der französischen Gesellschaft seit Jahrhunderten eine umfangreiche staatliche Sprachpolitik und -gesetzgebung vertraut.

Ausgehend von diesen politischen Gegebenheiten widmet sich die Studie der juristischen Dimension von Programmquoten im Hörfunk. Aus rechtsvergleichender Sicht wird auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den in Frankreich existierenden Quotenregelungen und einer am französischen Beispiel orientierten Programmquote für den Hörfunk in Deutschland eingegangen. So werden zunächst die Regelungen des französischen Rundfunkrechts und ihr Verhältnis zur französischen Verfassung dargestellt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der möglichen Einführung einer Programmquote in das deutsche Recht. Ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes, insbesondere der Rundfunkfreiheit, wird umfassend erörtert. Hier stellt sich die Frage nach den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks. Schließlich geht es bei der Zulässigkeit von Programmquoten nach europäischem Recht um die Frage, inwieweit kulturelle Gründe eine Beschränkung von Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechten rechtfertigen können.

Über ihren Untersuchungsgegenstand hinaus möchte die Untersuchung einen Beitrag leisten zur Frage des Verhältnisses zwischen Rundfunk und Kultur sowie zur "kulturellen Vielfalt" als Rechtsbegriffe.

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