Doktorarbeit: Grundrechte und libertés publiques

Grundrechte und libertés publiques

Eine rechtsvergleichende Betrachtung des Grundrechtsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland und in der V. Französischen Republik

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 67

Hamburg , 440 Seiten

ISBN 978-3-8300-4179-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04179-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen über gemeinsame Verfassungstraditionen (Art. 5 der Präambel der Charta der Grundrechte). Zu diesen gehört ein hoher Mindeststandard des Grundrechtsschutzes. Dies ist die Ausgangsbeobachtung, vor deren Hintergrund die Studie den Schutz der deutschen Grundrechte und der französischen liberts publiques vergleicht.

Zunächst wird die Frage geprüft, welche Rechtsquellen den Grundrechten und liberts publiques zugrunde liegen. Ist dies für die deutschen Grundrechte mit ihrer ausschließlichen Regelung im Grundgesetz von 1949 noch einfach zu beantworten, so finden sich die französischen liberts publiques auf verschiedenen Rechtsebenen unterschiedlichen Ranges und sind, historisch bedingt, in divergierenden (Verfassungs-) Dokumenten von 1789, 1946 sowie 1958 niedergelegt; in ihrer Herleitung spielt auch die Entwicklung der Rechtsprechung eine wesentliche Rolle.

Danach wird die Abänderbarkeit der deutschen und französischen Grundrechte dargestellt und miteinander verglichen. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen Grundrechte und liberts publiques abgeändert werden können, und welche Bereiche von solchen Änderungen notwendigerweise ausgenommen bleiben müssen, um die Existenz und den bestehenden Schutz der Grundrechte und liberts publiques nicht an sich zu gefährden.

Im folgenden werden die Rechtsnatur und Bindungswirkung der Grundrechte und liberts publiques näher beleuchtet. Wird in der deutschen Grundrechtsliteratur und in der Rechtsprechung die Frage nach der Natur der Grundrechte wie selbstverständlich gestellt, wird also gefragt, ob es sich um bloße (subjektive) Abwehrrechte oder daneben um Rechte mit institutionellem, also objektiv-rechtlichem Charakter handelt und ob es darüber hinaus sog. "Leistungsgrundrechte" gibt, so werden diese Fragen für die französischen liberts publiques (bisher) noch nicht systematisch gestellt. Es wird weiter untersucht, welche Bindungswirkung Grundrechte und liberts publiques haben, d.h. ob und inwieweit der territoriale Geltungsbereich, die Berechtigung aus diesen Rechten, die Bindung der Gewalten an Grundrechte und liberts publiques sowie die Frage der Geltung der Rechte zwischen Privaten in den beiden Grundrechtsräumen miteinander vergleichbar sind.

Es folgt die Frage nach der Ausgestaltung von Grundrechten und liberts publiques sowie den Möglichkeiten ihrer Einschränkung. Insbesondere die Prüfung der Beschränkungsmöglichkeiten von Grundrechten und liberts publiques zeigt die z.T. beträchtlichen Unterschiede zwischen beiden Grundrechtssystemen, sei es bei der aus Sicht deutschen (Verfassungs-) Rechts überraschenden Vorfrage, ob der französische Gesetzgeber überhaupt originär für die Beschränkungen aller liberts publiques zuständig ist, sei es bei Prüfung der Fragen nach Bestehen und Umfang eines Gesetzesvorbehalts, einer Wesensgehaltsgarantie sowie eines Verhältnismäßigkeitsgebots bei der Einschränkung von Grundrechten und liberts publiques. Danach wird dargestellt, wie Konflikte und Kollisionen zwischen verschiedenen Grundrechten bzw. liberts publiques in den beiden Rechtsordnungen gelöst werden, wie im Rahmen rechtlicher Sonderverhältnisse mit dem Grundrechtsschutz umgegangen wird, ob und inwieweit es Regelungen für die Einschränkung von Grundrechten und liberts publiques in Notstandssituationen gibt und schließlich, ob und nach welchen Maßgaben der Verlust von Grundrechten und liberts publiques in Deutschland und Frankreich erfolgt.

Nunmehr wird der praktisch für den Schutz von Grundrechten und liberts publiques besonders bedeutsamen Frage nachgegangen, welche Mechanismen in Deutschland und Frankreich zu ihrer Durchsetzbarkeit bestehen. Dabei wird zunächst geprüft, wie weit der im jeweiligen Land bestehende Verfassungsgerichtsschutz Instrumente zur Durchsetzung von Grundrechten und liberts publiques zur Verfügung stellt. Daran schließt sich die Frage, inwieweit die ordentlichen Gerichte und die Verwaltungsgerichtsbarkeit diesen Schutz noch ergänzen bzw. bestehende Lücken der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Grundrechten und liberts publiques füllen müssen. Schließlich wird der Umfang und die Bedeutung des außergerichtlichen Schutzes der Grundrechte und der liberts publiques untersucht, welche die im Hinblick auf ihre Durchsetzbarkeit ebenfalls bestehende Mechanismen sinnvoll ergänzen oder existierende Blößen zu bedecken helfen.

Das Buch schließt mit einer Schlussbetrachtung, in der die getroffenen rechtsvergleichenden Erkenntnisse dargestellt und bewertet werden.

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