Dissertation: IFRS im Einzelabschluss

IFRS im Einzelabschluss

Auswirkungen auf Maßgeblichkeit und Gläubigerschutz

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Schriften zum Betrieblichen Rechnungswesen und Controlling, Band 54

Hamburg , 248 Seiten

ISBN 978-3-8300-3353-0 (Print)

ISBN 978-3-339-03353-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die zunehmende Internationalisierung des Rechnungswesens schreitet voran. In absehbarer Zeit ist eine Übernahme der IFRS auch für den Einzelabschluss zu erwarten. Der Einzelabschluss ist in Deutschland unter anderem mit der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinnes verknüpft. An verschiedenen Beispielen wird deshalb zunächst erläutert, warum eine weitere Verknüpfung beider Funktionen mit einem IFRS-Einzelabschluss mit Problemen verbunden ist.

Letztendlich wird die Maßgeblichkeit bei Anwendung der IFRS nicht länger aufrechterhalten werden können. In Folge dessen müssen eigenständige Vorschriften für die steuerliche Gewinnermittlung entwickelt werden. Verschiedene Varianten sind denkbar, deren Vor- und Nachteile im Rahmen dieser Studie diskutiert werden. Grundlage könnte zum Beispiel eine reine Vermögensvergleichsrechnung oder eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung sein. Da die Vermögensvergleichsrechnung nicht für alle Unternehmen durchführbar ist, ist eine Rechnung auf Basis von Einzahlungen und Auszahlungen vorzuziehen.

Im zweiten Teil wird die Bemessung des ausschüttungsfähigen Gewinnes betrachtet und damit ein Bezug zum Gläubigerschutz hergestellt. Der Gläubigerschutz stellt kein vorrangiges Ziel der IFRS dar. Des Weiteren werden die Mindestkapitalvorschriften in Deutschland zunehmend den europäischen Standards angepasst und entfallen somit. Ein Gläubigerschutz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bzw. Unternehmensgründung ist künftig nicht mehr gegeben, weshalb auch hier verschieden Lösungsmöglichkeiten bei der Übernahme der IFRS für den Einzelabschluss diskutiert werden. Ein Vorschlag ist z.B., stattdessen Solvenztests zu entwickeln, die sich an Zahlungsströmen orientieren. Eine Orientierung an Zahlungsströmen hat den Vorteil, dass ein Bezug zur möglichen Zahlungsstromorientierung der steuerlichen Gewinnermittlung hergestellt werden kann.

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