Forschungsarbeit: Herrschergesetz und Kirchenrecht

Herrschergesetz und Kirchenrecht

Die Collectio LIII titulorum - Studien und Edition

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Studien zur Geschichtsforschung des Mittelalters, Band 21

Hamburg , 146 Seiten

ISBN 978-3-8300-1637-3 (Print)

ISBN 978-3-339-01637-9 (eBook)

Rezension

[...] Die Arbeit leistet solide Grundlagenforschung und bietet zugleich exemplarischen Einblick in die kirchliche wie herrscherliche Gesetzgebung, wie überhaupt in die Wirklichkeit des 9. Jahrhunderts.

Manfred Gerwing in: De processibus matrimonialibus, DPM 13/2006


Zum Inhalt

Das Mittelalter gilt allgemein nicht gerade als Zeit hoher Rechtspflege. Das Bild roher Gewalt und Gesetzlosigkeit prägt noch heute die Vorstellung vieler Zeitgenossen vom Mittelalter.

Und was hat das vorliegende Buch dazu zu sagen? Das Mittelalter war keine gesetzlose Zeit. Gerade im 9. Jahrhundert befand sich die Gesetzgebung auf einem Höhepunkt. Zur Wissenskultur gehörte auch das Recht – weltliches Herrschergesetz und kirchliche Kanones.

Beide Formen des Rechts sind vielfältig miteinander verknüpft: Das wohl berühmteste Gesetz Karls des Großen (768 – 814), die Admonitio generalis, bezieht sich ausschließlich auf die Bibel und das kirchliche Recht und entwirft auf dieser Basis ein Reformprogramm für das gesamte Reich. Ausgehend wiederum von der Admonitio generalis sind andere Rechtstexte entstanden, so auch die in diesem Buch vorgestellte Sammlung in 53 Titeln.
Diese interessante Sammlung wird hier erstmals gründlich erforscht und kritisch ediert. Leitfragen dabei lauten: Wie sah die Collectio LIII titulorum in ihrer ursprünglichen Form aus? Mit welchen Vorlagen hat man sie erstellt? Wann und wo ist sie entstanden? Wer hat sie zusammenstellen lassen – und warum? Welche inhaltlichen Schwerpunkte bietet sie?

Um Antworten zu geben, müssen zuerst verschiedene Handschriften sorgfältig erforscht werden – zum Teil werden hier erstmals Ergebnisse öffentlich präsentiert. Nahezu detektivisch wird die Arbeit, wenn es darum geht, Verwandtschaften zwischen den Handschriften auszumachen. Doch können mit solcher Kleinarbeit überzeugende Indizien für Entstehungszeit und -ort der Sammlung gewonnen werden.

Der größere historische Rahmen kommt freilich nicht zu kurz. Die Rechtsbestimmungen der Sammlung werden auch im Rahmen von kirchlicher Gesetzgebung und Wirklichkeit des 9. Jahrhunderts gesehen. Dabei spielt die Admonitio generalis natürlich eine tragende Rolle, aber auch Texte von Bischöfen und Gelehrten der Zeit.

Viele Mosaiksteine müssen so gesammelt werden, bevor ein Ergebnis präsentiert werden kann: Mit relativer Sicherheit hat die Sammlung an einem der bedeutendsten Bischofssitze des Karolingerreiches ihre Heimat – und wahrscheinlich steht einer der wichtigsten Kirchenmänner im Reich im Hintergrund ihrer Entstehung...

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