Michael ReichlePatenterteilungsakten als Auslegungshilfsmittel für den Schutzbereich des Patents
Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 55
Hamburg 2003, 198 Seiten
ISBN 978-3-8300-1229-0 (Print)
Zum Inhalt
Die Frage, ob zur Bestimmung des Patentschutzbereichs auch die sog. Erteilungsakten, also der gesammelte Schriftverkehr zwischen Patentanmelder und Patentamt, herangezogen werden dürfen, ist mit der Entscheidung „Weichvorrichtung II“ des BGH wieder in den Vordergrund gerückt.
Die Arbeit behandelt die gewichtige Rolle der Erteilungsakten als Auslegungshilfsmittel in der Vergangenheit in Deutschland. Im Zuge der fortschreitenden europäischen Einigung wurde auch ein neues – nationales – Patentgesetz geschaffen, das in der einschlägigen Bestimmung - § 14 PatG – zwar die Beschreibung und die Zeichnungen als Hilfsmittel bei der Auslegung und Patentschutzbereichsbestimmung vorsieht, die Erteilungsakten jedoch mit keinem Wort erwähnt. Der BGH hat daraufhin in seiner neuesten Entscheidung zu diesem Fragenkomplex denn auch mit der Wortlautargumentation eine Berücksichtigung der Erteilungsakten abgelehnt. Interessant ist, dass für europäische Patente mittlerweile eine einheitliche Norm den Schutzbereich bestimmt – Art. 69 EPÜ. Dieser ist in der deutschen Fassung wortgleich mit § 14 PatG. Andere Mitgliedsstaaten des EPÜ sehen nun trotz Nichterwähnung der Akten in Art. 69 EPÜ bzw. in ihren, an diesen Artikel weitestgehend angeglichenen, nationalen Normen keinen Grund, auf die Heranziehung der Akten zu verzichten. Schließlich sei es geradezu widersinnig bei Auslegungsproblemen auf die sachverständige Stellungnahme des Patentamts zu verzichten. Gerade in der modernen hochtechnologischen Zeit könne man nicht erwarten, dass technische Laien Erfindungen noch im Wesentlichen nachvollziehen könnten.
Auch der Blick auf die im Erfindungs- und Patentwesen dominierende Nation der USA zeigt eine nahezu uneingeschränkte Heranziehung der Erteilungsakten zur Schutzbereichsbestimmung. Wirksamer Erfindungsschutz bedürfe in heutiger Zeit möglichst einheitlicher Standards über die Staatsgrenzen hinweg.
Die Arbeit stellt anhand eines Überblicks die Rechtslage in den wichtigsten europäischen und außereuropäischen Staaten dar. Im Anschluss daran erfolgt die Auslegung des § 14 PatG sowie des Art. 69 EPÜ nach den klassischen juristischen Auslegungsmethoden. Im Bereich der teleologischen Auslegung wird dabei besonders deutlich, dass die von den deutschen Gerichten bevorzugte Lösung eines Verbots der Aktenheranziehung vorzuziehen ist.
Schlagworte
ErteilungsaktenKunststoffrohrteilPatentanspruchPatentrechtPatentschutzbereichRechtswissenschaftWeichvorrichtungWirtschaftsrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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