
Gert Hällßig Normsetzung durch Richtlinien im Vertragsarztrecht
Zum Rechtscharakter der Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen
Zum Inhalt
Die an der Universität des Saarlandes entstandene Dissertation befaßt sich mit der Richtliniengebung der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, wobei hauptsächlich der Frage nachgegangen wird, ob die vertragsärztliche Richtliniengebung verfassungsgemäß ist.
Im einzelnen wird dargestellt, daß die Rechtsgrundlagen der vertragsärztlichen Versorgung aus einem System abgestufter Normen bestehen und die Richtlinien hierbei eine bedeutende Lenkungs- und Steuerungsfunktion wahrnehmen. In diesem Zusammenhang wird herausgearbeitet, daß die Richtlinien Rechtsnormen sind und den klassischen Rechtsetzungsformen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die vertragsärztlichen Richtlinien Rechtsverordnungen sind und herausgestellt, daß sie aufgrund ihrer Partizipations- und Entlastungsfunktion vom Anwendungsbereich des Art. 80 GG ausgenommen sind.
Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, daß die Richtliniengebung der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen verfassungsgemäß ist und zu einer Erweiterung des numerus clausus der Rechtsetzungsformen führt.
Schlagworte
Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen Gesetzliche Krankenversicherung Kassenarztrecht numerus clausus der Rechtsstzungsform Rechtswissenschaft Richtlinien Richtliniengebung Untergesetzliche Normsetzung VertragsarztrechtIhr Werk im Verlag Dr. Kovač

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