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Leistungsgrundsatz und Auswahlverfahren

– Der Zugang zum öffentlichen Dienst unter besonderer Berücksichtigung der außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG liegenden Kriterien –

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Öffentliches Recht in Forschung und Praxis, Band 2

Hamburg , 228 Seiten

ISBN 978-3-339-13846-0 (Print) |ISBN 978-3-339-13847-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Untersuchung hat im Kern die vieldiskutierte Frage zum Gegenstand, ob bzw. inwieweit bei der Besetzung vakanter Positionen im öffentlichen Dienst andere Kriterien als die in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Aspekte „Eignung“, „Befähigung und „fachliche Leistung“ zur Anwendung gelangen dürfen.

Es gibt immer wieder normative Bestrebungen, den Kriterienkatalog des Art. 33 Abs. 2 GG beispielsweise aus sozialstaatlichen Gründen zu umgehen oder etwa bestimmten Geschlechtern vorrangigen Zugang zum öffentlichen Dienst zu gewähren. Die seit langem geführte Debatte zu diesen Fragen hat eine kaum zu überschauende Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen hervorgebracht.

Ausgehend von der Zentralnorm Art. 33 Abs. 2 GG bezieht die Untersuchung daher anhand einer von der Genese der Vorschrift und ihrem Sinn und Zweck geleiteten Auslegung Position zur Frage der Disponibilität des Leistungsgrundsatzes bei der Auswahl von Personal für den öffentlichen Dienst. Schwerpunkt der Arbeit ist letztlich die Beantwortung der auch in der Praxis bedeutsamen Frage, ob öffentliche Ämter im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG anhand anderer Kriterien als „Eignung“, „Befähigung“ und „fachlicher Leistung“ vergeben werden dürfen.

Von dem Ergebnis der grundlegenden Prüfung ausgehend werden einzelne Fälle scheinbarer oder tatsächlicher Abweichungen von den Vorgaben des Leistungsgrundsatzes beleuchtet und auf Grundlage zuvor gewonnener Erkenntnisse bewertet. Dabei werden bundesverwaltungs- und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung ebenso wie untergerichtliche Rechtsprechung und Literaturauffassungen einer kritischen Analyse unterzogen. Konkret wird – unter Berücksichtigung der genannten Quellen – beispielsweise geprüft, inwiefern das Alter, das Geschlecht oder eine Schwerbehinderung einer Bewerberin oder eines Bewerbers die Auswahlentscheidung angesichts des grundsätzlich egalitär gewährten Zugangs zum öffentlichen Dienst beeinflussen dürfen.

Teil dieser Untersuchung ist darüber hinaus ein Blick auf Fragen des Rechtsschutzes in Konkurrenzsituationen. In diesem Rahmen wird zu den Spezifika des öffentlichen Dienstrechts und ihren prozessualen Konsequenzen Stellung für Rechtsschutzsuchende bezogen.

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