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Die Nichtigkeit von Registerrechten im internationalen Immaterialgüterrecht

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 165

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-339-13758-6 (Print) |ISBN 978-3-339-13759-3 (eBook)

Rezension

[...] Der Untersuchungsansatz der Doktorarbeit ist innovativ, beleuchtet auch Schnittstellen und ist auch aus der Sicht der Schweizer Praxis und Theorie sehr wohl lesenswert.

INGRES NEWS, 1/2024


Zum Inhalt

Diese Dissertation beschäftigt sich mit der Thematik der Nichtigkeit von Immaterialgüterrechten auf internationaler Ebene. Von der Untersuchung berücksichtigt werden Registerrechte, für welche internationale Anmeldeverfahren etabliert sind.

Hierbei wird einerseits untersucht, inwieweit Regelungen, die als Korrektiv zur Schutzrechtserteilung dienen, bereits in internationalen Verträgen vorhanden sind. Andererseits, welche Möglichkeiten bestehen, Nichtigkeitsregelungen auszuweiten und entsprechende Verfahren in das vorhandene System zu integrieren. Als Vergleichsgröße und Vorbild dienen hierzu die Anmelde- und Nichtigkeitsverfahren der vereinheitlichten EU-Rechte, deren relevanten Regelungen ebenfalls umfassend beschrieben werden.

Hintergrund der Untersuchung ist die stetige Ausweitung des internationalen Immaterialgüterrechtssystems, sowohl aus globaler Sicht, als auch unter quantitativen Gesichtspunkten. Die Implementierung immaterialgüterrechtlicher Schutzsysteme in immer mehr Ländern sowie zunehmende jährliche Schutzrechtsanmeldungen sorgen für eine steigende Anzahl bestehender Schutzrechte auf dem Weltmarkt. Da solche expandierenden Anmeldepraktiken auch Risiken, wie die Entstehung von Scheinrechten und die Blockierung der Innovationstätigkeit, bergen, sind nachträgliche Überprüfungs- und Vernichtungsmechanismen ein wichtiges Korrektiv. Insgesamt geht es darum, die strukturelle Gemeinfreiheit und damit die Verfügbarkeit von Wissen für die Allgemeinheit zu stärken und die Qualität der eingetragenen Rechte zu gewährleisten.

Da gerade im internationalen Bereich ein erhöhtes Verlangen nach Harmonisierung besteht, mündet die Untersuchung in einem Vorschlag zur weiteren Vereinfachung und Vereinheitlichung der Nichtigkeitserklärung internationaler Registerrechte, wobei sowohl materiellrechtliche und verfahrensrechtliche, als auch verfahrensunabhängige Aspekte berücksichtigt werden. Dieser Ansatz soll als Beispiel dafür dienen, das Verhältnis von Schutzrechtserteilung und Freihaltung von Wissen stärker in Balance zu bringen.

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