Manuela KohlKorrespondenzregeln zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen mit dem Ziel einer Einmalbesteuerung
Auswirkungen der Anti-Tax Avoidance Directive
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 135
Hamburg 2021, 346 Seiten
ISBN 978-3-339-12180-6 (Print)
ISBN 978-3-339-12181-3 (eBook)
Zum Inhalt
Mit dem Einsatz hybrider Gestaltungen verwirklichen multinationale Unternehmen eine Nichtbesteuerung in Form einer Besteuerungsinkongruenz, die auf eine unterschiedliche Qualifikation eines Finanzinstruments, Rechtsträgers oder einer Betriebsstätte in mindestens zwei Staaten zurückzuführen ist. Die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) versucht eine EU weite einheitliche Umsetzung der Anti Hybrid Regeln des OECD Aktionspunkts 2 im Rahmen des BEPS-Projekts zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen. Die Anti Hybrid Regeln basieren auf Korrespondenzregeln, sodass die Ursache der Hybridität nicht beseitigt wird.
Die Studie zeigt die Auswirkungen der Anti-Hybrid Regeln der ATAD, bei welchen hybriden Gestaltungen die angestrebte Einmalbesteuerung erreicht wird und wann eine Nichtbesteuerung verbleibt oder eine Doppelbesteuerung hervorgerufen wird. Über eine fallbezogene Prüfung werden die Anti Hybrid Regeln auf Beispiele im EU-, Inbound- und Outbound-Fall mit einem Drittstaat ohne Gegenmaßnahme angewandt, um zu zeigen, wie sich die Besteuerungsrechte verteilen. Die Steuerpflichtigen reagieren auf die Anti Hybrid Regeln, sodass sie versuchen bei einer unveränderten Unternehmensstruktur die Einmalbesteuerung bei der Gesellschaft mit dem niedrigsten Steuersatz zu erzielen. Im ganzheitlichen Untersuchungsansatz wird neben den Nachweisproblematiken auch das Zusammenspiel mit weiteren ATAD Maßnahmen und mit den Maßnahmen eines Drittstaats am Beispiel der USA (Proposed Regulations vom 28.12.2018) sowie die Umsetzung in Deutschland (Referentenentwurf vom 10.12.2019) einbezogen.
Im Ergebnis ist ein koordiniertes Vorgehen der Länder entscheidend, um das Risiko einer Doppelbesteuerung zu begrenzen. In der Studie wird aufgezeigt, weshalb der reine Einbezug in die Bemessungsgrundlage als nicht ausreichend zu bewerten ist und als passende Ergänzung wird der Vorschlag der OECD zur Einführung einer Mindestbesteuerung angeführt.
Schlagworte
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