Dissertation: Das Recht am eigenen Bild bei Minderjährigen

Das Recht am eigenen Bild bei Minderjährigen

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Schriften zum Persönlichkeitsrecht, Band 18

Hamburg , 266 Seiten

ISBN 978-3-339-11810-3 (Print) |ISBN 978-3-339-11811-0 (eBook)

Rezension

[...] Zusammenfassend kann die Lektüre [...] dem interessierten Leser nicht nur aus rechtsvergleichender Perspektive uneingeschränkt empfohlen werden. Der daraus zu ziehende Gewinn für die österreichische Praxis gerade in „verzwickten“ Familiensituationen, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Clemens Thiele in: Zeitschrift für Informationsrecht, ZIIR 1/2021


Zum Inhalt

Die Untersuchung behandelt die zivilrechtliche Problematik des Rechts am eigenen Bildnis der Minderjährigen, auch im Zusammenhang mit neueren technischen Entwicklungen. Als Rechtsgrundlagen wurden insbesondere das KUG mit seinen Voraussetzungen im Einzelnen behandelt und der Bereich der unerlaubten Handlungen, hier konkret die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Teil des Persönlichkeitsrechts. Gegliedert ist diese Prüfung nach dem Aufbauschema: Objektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Verschulden.

Eine gewichtige Rolle spielt auch die Rechtsprechung, zunächst des BGH, der vor allem in den Urteilen zu Caroline von Monaco viele Einzelfragen angesprochen und entschieden hat, dann aber auch die Rechtsprechung des EuGH, die ihrerseits wieder auf den BGH zurückgewirkt hat, weil letzterer seine Auffassung zumindest teilweise hat verändern müssen.

In tatsächlicher Hinsicht hat sich die Arbeit im Kern zunächst auf neue oder geänderte Bereiche konzentriert, insbesondere was die Person der Abgebildeten angeht: die Kinder von Prominenten, der Schutz von ungeborenen Kindern (Ultraschallaufnahmen im Mutterleib), unbegleitete Flüchtlingskinder.

Erweitert wird der Blick hinsichtlich der Nutzungsfunktion des Rechts am eigenen Bild auch auf die Selfie-Aufnahmen und -veröffentlichungen nicht nur bei Selbstgefährdung sondern auch bei Fremdgefährdung innerhalb der eigenen Familien, wobei die Grenze eines Missbrauchs des Sorgerechts thematisiert wird. Schließlich wird analysiert, ob die minderjährigen Abgebildeten hinsichtlich Ausschlussfunktion und Nutzungsfunktion des Rechts am eigenen Bild ein Mitsprachrecht, ein Alleinentscheidungsrecht oder sogar ein Vetorecht besonders gegenüber den Eltern haben und Rechtsschutz geltend machen können.

Im Ergebnis wird eine differenzierte Sichtweise vertreten, die vom Alter und der Reife der Kinder und Jugendlichen abhängt sowie von der Frage, ob die Bilder einen religiösen Bezug haben oder im Einzelfall den höchstpersönlichen Bereich berühren.

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