Dissertation: Verhältnis und Wechselwirkung von Informationsfreiheitsrecht und Öffentlichem Vergaberecht

Verhältnis und Wechselwirkung von Informationsfreiheitsrecht und Öffentlichem Vergaberecht

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Schriften zum Bau- und Vergaberecht, Band 17

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-7477-9 (Print) |ISBN 978-3-339-07477-5 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Dieses Werk beschäftigt sich mit dem Verhältnis und der Wechselwirkung von Informationsfreiheitsrecht und Öffentlichem Vergaberecht. Hierbei handelt es sich um zwei Rechtsgebiete, deren Zielsetzungen nicht unterschiedlicher sein könnten. Auf der einen Seite steht das Informationsfreiheitsrecht, welches „jedermann“ einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang gegen die Öffentliche Hand eröffnet. Dem steht das Recht der Öffentlichen Auftragsvergabe gegenüber, welches zur Gewährleistung des Wettbewerbes bei der Ausschreibung durch Öffentliche Auftraggeber einem Geheimhaltungsdogma unterworfen ist, um Unternehmensgeheimnisse zu wahren. Eine Schnittmenge finden die beiden Rechtsmaterien dort, wo ein Wettbewerbsteilnehmer oder Dritter während des Vergabeverfahrens oder danach gemäß den Vorschriften des Informationsfreiheitsrechts eine Information vom Öffentlichen Auftraggeber begehrt. Zur anschaulichen Darstellung unterteilt sich die Arbeit im Wesentlichen in die drei Phasen des Vergabeverfahrens, des Nachprüfungsverfahrens und den Zeitraum nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Ihren Schwerpunkt setzt sie hierbei klar auf die Phase des Vergabeverfahrens. Sowohl Fachliteratur als auch Rechtsprechung haben sich bislang am wenigsten damit auseinandergesetzt. Die Gegenüberstellung der zahlreichen Vorschriften des Informationsfreiheitsrechts und des Vergaberechts erfolgt im Wege einer konkurrenzrechtlichen Prüfung. Diese beschränkt sich im Rahmen des Informationsfreiheitsrechts auf den Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Auf Seiten des Vergaberechts werden diesem informationsfreiheitsrechtlichen Anspruch alle positiven Informationszugangsvorschriften und bloße Vertraulichkeitsvorschriften gegenübergestellt. In vergaberechtlicher Hinsicht wird weiter auch in Ober- und Unterschwellenbereich unterteilt, da dies aus konkurrenzrechtlichen Gründen zu einer unterschiedlichen Betrachtung führen kann. Im Ergebnis setzt sich das Öffentliche Kartellvergaberecht während des Vergabeverfahrens gegenüber dem Informationsfreiheitsrecht im Wesentlichen durch. Zum gegenteiligen Ergebnis kommt man mangels ranggleicher vergaberechtlicher Vorschriften unterhalb der Schwellenwerte. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens setzt sich wiederum das vergaberechtliche Akteneinsichtsrecht gemäß § 111 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens kommen die informationsrechtlichen Vorschriften bis auf die Fälle der Dienst- und Lieferleistungen überwiegend zur Anwendung, auch wenn es hier jeweils auf die Betrachtung des Einzelfalles ankommt.

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