Dissertation: Regelungsabreden der Betriebsparteien als Mittel und Grundlage einer Abweichung von Gesetzesrecht

Regelungsabreden der Betriebsparteien als Mittel und Grundlage einer Abweichung von Gesetzesrecht

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 215

Hamburg , 390 Seiten

ISBN 978-3-8300-8289-7 (Print) |ISBN 978-3-339-08289-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie „Regelungsabreden der Betriebsparteien als Mittel und Grundlage einer Abweichung von Gesetzesrecht“ von Fabian Schmeisser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart, wurde im Wintersemester 2014/2015 von der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg als Dissertation angenommen. Im Zentrum der Abhandlung steht die Regelungsabrede, auch Betriebsabsprache genannt. Der Leser erhält einen Überblick über das Rechtsinstitut, beginnend bei seiner Entstehungsgeschichte über die Terminologie, seine essentialia bis hin zur Eingliederung in das System der Rechtsquellen des Arbeitsrechts. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, in welchen Fällen eine Regelungsabrede Mittel oder Grundlage einer Abweichung von Gesetzesrecht sein kann. Bisher lagen hierzu lediglich punktuelle, auf die konkrete in Rede stehende Abweichungsmöglichkeit beschränkte Stellungnahmen vor. Dieser Forschungslücke hilft die Dissertationsschrift von Herrn Schmeisser ab. Sie nimmt eine Gesamtschau auf die einschlägigen Normen vor und entwickelt eine übergreifende Lehre. Die Untersuchung schreitet vom Grundlegenden bzw. Allgemeinen zu den konkreten Gesetzen, für die sich die Abweichungsfrage stellt. Der Verfasser startet mit der Untersuchung von Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben des Individualarbeitsrechts zugunsten der Arbeitnehmer durch Regelungsabrede. Folgend wird der Frage nachgegangen, wann Regelungsabreden statthaft sind, die zulasten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Schutzstandards des Individualarbeitsrechts abweichen. Der Schwerpunkt wird hier auf die mittelbar betriebsvereinbarungsdispositiven Normen, im Einzelnen §§ 7, 12 ArbZG, § 21a JArbSchG und § 2 ATZG gelegt. Im folgenden Abschnitt befasst sich der Autor mit der Ausweitung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der Veränderung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung durch Regelungsabrede. Er schließt mit der Behandlung von § 325 Abs. 2 UmwG.

Das Buch liefert einen greifbaren Ertrag für die Praxis und entwickelt ein übergreifendes Punktekriterium, das sich wie ein roter Faden durch die Einzeluntersuchungen zieht. Sie bietet eine Gesamtschau zum Thema, wie es sie bislang nicht gab.

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