Dissertation: Der Heidelberger Staatsrechtslehrer und preußische Kronsyndikus Hermann von Schulze-Gaevernitz (1824–1888)

Der Heidelberger Staatsrechtslehrer und preußische Kronsyndikus Hermann von Schulze-Gaevernitz (1824–1888)

Leben und Werk

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 26

Hamburg , 308 Seiten

ISBN 978-3-8300-3994-5 (Print) |ISBN 978-3-339-03994-1 (eBook)

Rezension

Umfangreichere monographische Arbeiten über ihn [Hermann von Schulze-Gaevernitz] liegen nicht vor, daher ist es zu begrüßen, daß sich diese Heidelberger juristische Dissertation [...] eingehender mit seinem Leben und Werk beschäftigt. [...]

Der Anhang bringt neben einer Bibliographie der Schriften von Schulze, Übersichten der Quellen, von Rezensionen zu Schulzes Werken, von Literatur über Schulze, schließlich weitere benutzte Literatur.

Joachim Lilla in: Informationsmittel für Bibliotheken, IFB 19 (2011) 3


Zum Inhalt

Der Name Hermann von Schulze-Gaevernitz ist in der rechtsgeschichtlichen Literatur leider weitgehend in Vergessenheit geraten. Zu seinen Lebzeiten galt von Schulze-Gaevernitz als Experte auf dem Gebiet des Privatfürstenrechts und seine umfassenden Werke zum Staatsrecht hatten sowohl bei Studenten als auch bei seinen Kollegen großen Erfolg.

Die Studie beleuchtet zunächst Schulzes Lebensweg. Insbesondere die sozialen und familiären Hintergründe sind Gegenstand der Untersuchung. Eingehend betrachtet wird sein politisches Engagement als preußischer Kronsyndikus und als Mitglied der Ersten Kammer des Großherzogtums Badens.

Der zweite Teil analysiert Schulzes Werke vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund. In dem staatsrechtlich so bedeutsamen Jahr 1866 erschien seine erste große Abhandlung auf dem Gebiet des Staatsrechts. Ab diesem Zeitpunkt greift von Schulze-Gaevernitz alle staatsrechtlichen Veränderungen auf, die das 19. Jahrhundert mit sich brachte. Seine Veröffentlichungen sind demnach ein Abbild des staatsrechtlichen Geschehens jener Epoche.

Grundlegendes leistete Schulze durch seine Bearbeitung des preußischen Staatsrechts. Das Werk durchdrang erstmals die Stoffmasse des preußischen Rechts durch ein klar geordnetes System und etablierte sich damit sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft als unentbehrliches Nachschlagewerk.

Schulzes herausragende Stellung auf dem Gebiet des Privatfürstenrechts wird anhand der wichtigsten Gutachten verdeutlicht, die er zu Hausgesetzen, Erbstreitigkeiten oder Sukzessionsfragen deutscher Adelsgeschlechter erstellte.

Die Studie ist ein Beitrag zur Würdigung der Leistungen eines Gelehrten, der in der staatsrechtlich turbulenten Zeit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter seinen Kollegen einen hervorragenden Ruf genoss.

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