Dissertation: Die Funktion der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht

Die Funktion der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht

Insbesondere zu der Problematik der Abzugsfähigkeit von Auslandsverlusten aus freigestellten Einkünften

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 28

Hamburg , 286 Seiten

ISBN 978-3-8300-2683-9 (Print) |ISBN 978-3-339-02683-5 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie beleuchtet die Wirkungsweise der abkommensrechtlichen
Steuerfreistellung und ihre Folgewirkungen auf das deutsche Recht.
Es wird gezeigt, daß die Freistellungsmethode nicht zu einer sachlich-
en Steuerbefreiung im Inland führt. Vielmehr bleibt die Steuerpflicht der
freigestellten Einkünfte erhalten, da sich die Steuerfreistellung auf die
Eingrenzung der sich daraus ergebenden Steuerrechtsfolgen beschränkt.

Das vorherrschend vertretene Verlustabzugsverbot läßt sich deshalb dogmatisch nicht rechtfertigen, da mit der fortbestehenden Steuer-
pflicht die gesetzliche Saldierungsanordnung erhalten bleibt. Das be-
deutet, daß die freigestellten Verluste mit den sonstigen Einkünften
verrechnet werden können. Von besonderer Bedeutung ist dieses Er-
gebnis insbesondere für die Behandlung von Betriebsstättenverlusten
deutscher Unternehmen im Ausland. Das Werk zeigt darüber hinaus,
daß das vorherrschend vertretene Verlustabzugsverbot nicht mit den
Vorgaben des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts zu vereinbaren ist.

Als weitere Folgewirkung der restriktiven Funktionsdeutung der Frei-
stellungsmethode wird herausgearbeitet, daß die Regeln über den
Progressionsvorbehalt in den Doppelbesteuerungsabkommen und im
nationalen Recht lediglich deklaratorischer Natur sind. Denn die von
ihm betroffenen sonstigen Einkünfte weisen keinen Bezug zu dem aus-
ländischen Vertragsstaat auf, weshalb es insoweit keiner Einwirkung
der Steuerfreistellung auf die allgemeine Tarifregelung des § 32a EStG
bedarf.

Schließlich arbeitet der Verfasser heraus, daß Aufwendungen, die mit
freigestellten Einkünften zusammenhängen, entgegen dem vorherr-
schend vertretenen Abzugsverbot doch abgezogen werden können.
Aufgrund der restriktiven Funktionsdeutung der Freistellungsmethode
liegen keine "steuerfreien" Einkünfte im Sinne der Vorschrift des § 3c
EStG vor, da ihre Steuerpflicht erhalten bleibt. "Steuerfrei" im Sinne des
§ 3c EStG sind aber ausschließlich sachlich steuerbefreite Einkünfte, da
§ 3c EStG konstitutiv den allgemeinen Aufwandsabzug zum Nachteil des
Steuerpflichtigen durchbricht.

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