Dissertation: Die Anwendbarkeit des Produkthaftungsrechts zwischen gewerblichen Parteien

Die Anwendbarkeit des Produkthaftungsrechts zwischen gewerblichen Parteien

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und amerikanischen Recht

Buch beschaffen

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 15

Hamburg , 300 Seiten

ISBN 978-3-8300-0174-4 (Print)

Zum Inhalt

Nachdem das deliktische Produkthaftungsrecht lange Zeit allein von der fortwährenden Ausweitung seines Anwendungsbereichs geprägt war, lässt sich in den letzten Jahren ein neuer Trend diagnostizieren, demzufolge zunehmend auch zwischen verschiedenen Arten von potentiell Geschädigten unterschieden wird. Die Rechtsentwicklung schlägt dabei in Deutschland und den USA unterschiedliche Wege ein.

Die europäisch geprägte Gesetzgebung zum Deliktrecht nimmt diesen Trend vor allem mit der Produkthaftungsrichtlinie auf, die mittlerweile in einzelstaatliches Recht umgesetzt worden ist. Mit dem Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland in jüngster Zeit nicht nur eine neue gesetzliche Regelung eingeführt worden, auch das herkömmliche Deliktsrecht hat sich weiterentwickelt und ist dabei einem haftungsausweitenden Trend treu geblieben. Nachdem lange Jahre die Fallgruppe der sog. Weiterfresser-Schäden im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand, hat sich seit Beginn der 90er Jahre ein neuer Schwerpunkt herausgebildet. In einer Reihe von Fällen wird das deliktische Produkthaftungsrecht für den innergewerblichen Schadensausgleich herangezogen. Obwohl die hier unter dem Begriff der Produktionsschäden behandelte Fallgruppe vom Schadensumfang ganz beträchtlich ist, hat die Rechtswissenschaft ihr bislang nur verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

In den USA hat die Entwicklung dieses Rechtsgebiets in den letzten 15 Jahren eine andere Richtung eingeschlagen. Nachdem dort die Produkthaftung seit dem Ende der 60er Jahre fortwährend ausgedehnt worden war, kann man seit Mitte der 80er Jahre eine gegenläufige Bewegung beobachten.

Der erste Eindruck deutet also darauf hin, dass das klassische deutsche Deliktsrecht auf der einen und das amerikanische Recht auf der anderen Seite sich auseinander entwickeln. Die deliktischen Haftungsrisiken aufgrund des Einsatzes schadenstiftender Produkte im Verhältnis zwischen Gewerbetreibenden weichen zunehmend voneinander ab. Diese Rechtsentwicklung wird einer Bestandsaufnahme und Überprüfung unterzogen. So werden Grundstrukturen und Wertungsgesichtspunkte sichtbar, die über die Grenzen einer Rechtsordnunggültig sind und aus denen sich Anregungen für die zukünftige Entwicklung des deutschen Rechts ergeben können.

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