Bibliotheken-Erwerbungsvorschlag
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Falls das Buch von Ihrer Bibliothek noch nicht angeschafft wurde, können Sie sich an Ihre Hochschulbibliothek wenden und den Erwerb des gewünschten Titels zum Kauf vorschlagen. Das Buch wird nach dem Kauf üblicherweise für Sie von der Bibliothek reserviert.
Das Vollmachtsstatut nach Art. 8 DR-E und Art. 8 EGBGB
Eine vergleichende Analyse des Entwurfs des Deutschen Rates für internationales Privatrecht und der gesetzlichen Regelung
Hamburg 2024, 548 Seiten
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