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Neue Entwicklungen im europäischen Minderheitenrecht unter besonderer Berücksichtigung des Minority SafePack

Völkerrecht, Europarecht, Vergleichendes Öffentliches Recht, Band 21

Hamburg , 154 Seiten

ISBN 978-3-339-13952-8 (Print) |ISBN 978-3-339-13953-5 (eBook)

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Das europäische Minderheitenrecht erlangte vor allem in den 1990er Jahren Aufmerksamkeit. Nach der Wende wurden verschiedene Instrumente erarbeitet, die bis heute das Fundament des Minderheitenrechts bilden. Darauf aufbauend werden in diesem Werk die bestehenden Normen und Schutzinstrumente dargestellt, auf die sich Minderheiten stützen können.

Einleitend wird auf die Problematik der Minderheitendefinition eingegangen. Die Frage, wer in den Genuss von Minderheitenrechten kommen soll, steht hierbei im Mittelpunkt genauso wie die Suche nach einer möglichst breiten Anerkennung eines solchen Definitionsansatzes. Zwar gibt es mittlerweile viele Institutionen, die sich um den Schutz von Minderheiten bemühen und diese Einrichtungen haben zahlreiche Schutzinstrumente ausgearbeitet. Dennoch kann man international nicht von einem einheitlichen Schutz sprechen. Viele Regelungen in diesem Bereich sind nicht verbindlich, was vielfach der ambivalenten Haltung der Staaten in dieser Frage geschuldet ist.

Behandelt werden sowohl die internationale als auch die europäische Ebene. Im Völkerrecht waren insbesondere die Vereinten Nationen sehr aktiv in dieser Frage. Im europäischen Rechtsraum haben die KSZE/OSZE, der Europarat und die EU Regelungen zum Minderheitenschutz geschaffen. Im vorliegenden Werk werden nicht nur die bestehenden Schutzinstrmente dargestellt, sondern es werden aktuelle Bemühungen zur Fortentwicklung dieses Schutzinstrumentariums dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Minority SafePack gelegt. Im Rahmen dieser europäischen Bürgerinitiative wurde versucht, den Minderheitenschutz innerhalb der EU zu stärken. Seit dem Start dieser Initiative im Jahr 2013 wurden mehrere Urteile des EuG und des EuGH erlassen. Die Ergebnisse dieser Verfahren waren unterschiedlich. Im vorerst letzten Urteil des EuG vom November 2022 wurde die Klage des Bürgerkomitees abgewiesen. Das Gericht teilte die Auffassung der Europäischen Kommission wonach es aufgrund der bereits bestehenden Instrumente nicht notwendig sei, weitere Schutz-normen für Minderheiten zu erlassen. Im Januar 2023 wurde vor dem EuGH Klage gegen dieses Urteil eingereicht.

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