Dissertation: Die Arbeitnehmerbeteiligung im Vorfeld der Unternehmenssanierung insbesondere im Rahmen der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung

Die Arbeitnehmerbeteiligung im Vorfeld der Unternehmenssanierung insbesondere im Rahmen der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 124

Hamburg , 278 Seiten

ISBN 978-3-339-13190-4 (Print) |ISBN 978-3-339-13191-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Untersuchung bewegt sich auf der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht und hat große praktische Relevanz. Die Arbeit nimmt die Verzahnung der Regelungen zu einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und auf „Vorbereitung einer Sanierung“ (sog. „Schutzschirmverfahren“) mit dem Arbeitsrecht, d.h. mit Beteiligungsrechten der Arbeitnehmervertreter, in den Blick.

Das Schutzschirmverfahren hatte kurz nach seiner Einführung aufgrund der „Causa Suhrkamp“ sowohl in der juristischen Fachliteratur als auch in der Öffentlichkeit große Resonanz erfahren. Bekanntermaßen hatte der Suhrkamp-Verlag ein Schutzschirmverfahren beantragt, um im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung einen Formwechsel durchzuführen. Diese Strukturänderung zielte im Verbund mit anderen Maßnahmen vor allem darauf ab, den Einfluss eines Investors, der eine bedeutende Beteiligung hielt, zurückzudrängen.

In der Studie geht es nicht um das Spannungsverhältnis mit dem gesellschaftsrechtlichen Minderheitenschutz, sondern um ein mögliches Problemfeld im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter Berücksichtigung konkreter Beispiele aus der Wirtschaftspraxis untersucht die Arbeit konkret die Frage, inwieweit dieses Verfahren auch instrumentalisiert werden könnte, um sich von „lästigen“ arbeitsrechtlichen Bindungen insbesondere solchen aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen zu befreien und Änderungen bei arbeitsrechtlichen Verträgen, insbesondere auch bei Kollektivvereinbarungen durchzusetzen, die außerhalb des Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens nicht oder nur schwer durchsetzbar wären.

Dabei liegt der besondere Fokus auf der Frage, inwieweit vor diesem Hintergrund eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter bei der Stellung des Antrags auf Vorbereitung einer Sanierung geboten ist und welche Formen der Beteiligung dabei in Betracht kommen.

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