Doktorarbeit: Praktischer Reformbedarf und prozessuale Probleme des Güterichterverfahrens im Zivilprozess

Praktischer Reformbedarf und prozessuale Probleme des Güterichterverfahrens im Zivilprozess

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Schriften zum Zivilprozessrecht, Band 53

Hamburg , 164 Seiten

ISBN 978-3-339-12768-6 (Print) |ISBN 978-3-339-12769-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie hat zum Gegenstand, etwaige Möglichkeiten zur Förderung des Güterichterverfahrens sowie die verschiedenen rechtlichen, organisatorischen und methodischen Fragen im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens zu beleuchten.

Aktuell treten die Vorteile der verfahrenstechnischen Methodenfreiheit des Güterichters gegenüber dem Erkenntnisverfahren im Zivilprozess deutlich zu Tage. Denn die mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Beeinträchtigungen behindern auch den Ablauf des streng formalisierten deutschen Zivilverfahrensrechts deutlich: Mehrstündige öffentliche mündliche Verhandlungen zwischen Parteien, Rechtsanwälten und weiteren Beteiligten (beispielsweise Streitverkündeten, Zeugen oder Sachverständigen) lassen sich mit den aktuellen Handlungsmaximen wie Abstandhalten und der Vermeidung sozialer Kontakte regelmäßig nicht vereinbaren.

Das Güterichterverfahren ist demgegenüber von sämtlichen Formzwängen hinsichtlich der Prozessführung befreit: Güterichter verhandeln nicht öffentlich, können mit den beteiligten Parteien informell kommunizieren und Einzelgespräche führen, zum Beispiel per E-Mail, Telefon- und Videokonferenz. Ferner ist im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens keine Beweisaufnahme notwendig. Denn der Güterichter versucht primär den dem anhängigen Rechtsstreit zugrunde liegenden Konflikt und gegebenenfalls sogar außerhalb des Rechtsstreits zwischen den Parteien bestehende Konflikte zu lösen.

Fast acht Jahre nach Einführung des Güterichterverfahrens am 26.07.2012 ist noch immer eine Vielzahl gerichtsverfassungsrechtlicher und prozessualer Fragen in Zusammenhang mit dem güterichterlichen Verfahren in Literatur und Rechtsprechung ungeklärt.

Sollte vom Güterichterverfahren als Mittel der konsensualen Streitbeilegung – auch vor dem Hintergrund des akuten Reformbedarfs des Zivilprozesses – zukünftig häufiger Gebrauch gemacht werden, gilt es zum einen, Effizienz und etwaigen praktischen Reformbedarf herauszustellen, zum anderen Antworten auf die derzeit noch offenen prozessualen Fragen zu finden.

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