Florian ZahnFlashmob-Aktionen im Arbeitskampf
Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 241
Hamburg 2017, 280 Seiten
ISBN 978-3-8300-9470-8 (Print)
ISBN 978-3-339-09470-4 (eBook)
Zum Inhalt
Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat im Arbeitskampf des Berliner Einzelhandels 2007 erstmals streikbegleitende Flashmobs eingesetzt. Die Tarifrunde mit den Arbeitgeberverbänden war ins Stocken geraten, der gewerkschaftliche Streik zeigte nur geringe Wirkung. Die Gewerkschaft griff deshalb zu drastischen Mitteln und rief im Internet zu Flashmobs in Filialen des Berliner Einzelhandels auf.
Dutzende Internetnutzer, darunter auch gewerkschaftsfremde Nicht-Arbeitnehmer, folgten dem Aufruf und fanden sich zu vereinbarten Zeiten vor zuvor genannten Geschäftslokalen ein. Dort kauften die Teilnehmer dann koordiniert zeitgleich Artikel mit geringem Wert, um so für längere Zeit den Kassenbereich zu blockieren, oder befüllten Einkaufswagen, um diese dann an der Kasse oder anderswo in den Filialräumen stehen zu lassen. In der Folge wurde ein derartiges Chaos ausgelöst, dass einige Filialen zeitweise für Aufräumarbeiten geschlossen werden mussten. Die Gewerkschaft hat also mit Flashmobs das erreicht, was ihr mit dem Streik nicht gelang: Sie hat den Geschäftsbetrieb des bestreikten Arbeitgebers lahmgelegt.
Der Unterschied von Flashmob-Aktionen zum herkömmlichen Streik ist offensichtlich. Streiks zeichnen sich durch die planmäßige und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung aus. Sie stellen also rein passive Handlungen dar. Demgegenüber agieren die Teilnehmer eines Flashmobs aktiv störend. Sie greifen in den Geschäftsbetrieb des betroffenen Arbeitgebers zielgerichtet ein und legen diesen im Extremfall sogar lahm.
Die vertragliche Ebene der tariflichen Auseinandersetzung wird damit verlassen. Insofern sind Flashmob-Aktionen eher mit produktionsbehindernden Maßnahmen wie Betriebsbesetzungen und Betriebsblockaden zu vergleichen. Hinzu kommt, dass sich der Aufruf zur Teilnahme an einer Flashmob-Aktion nicht bloß an die Gewerkschaftsmitglieder, sondern eben auch an gewerkschaftsfremde Nicht-Arbeitnehmer richtet.
In dieser Studie werden zunächst die Grundlagen des Arbeitskampfrechts dargestellt. Sodann wird die Typologie von streikbegleitenden Flashmobs herausgearbeitet. In der Folge wird den rechtlichen und tatsächlichen Ursachen für den Einsatz von Flashmob-Aktionen nachgegangen. Dies leitet über zu der straf- und zivilrechtlichen Einordnung von streikbegleitenden Flashmobs. Hieran schließt sich die Frage nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Flashmob-Aktionen an.
Schlagworte
ArbeitskampfArbeitskampfmittelArbeitsrechtFlashmobFlashmob-AktionenFlashmob im ArbeitskampfNeuartige ArbeitskampfmittelIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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