Doktorarbeit: Die Existenz einer Eigentumsgarantie als universelles Menschenrecht im positiven Völkerrecht unter Berücksichtigung naturrechtlicher Erwägungen

Die Existenz einer Eigentumsgarantie als universelles Menschenrecht im positiven Völkerrecht unter Berücksichtigung naturrechtlicher Erwägungen

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 133

Hamburg , 438 Seiten

ISBN 978-3-8300-8749-6 (Print) |ISBN 978-3-339-08749-2 (eBook)

Zum Inhalt

Eine Eigentumsgarantie ist ein für die menschliche Freiheit unabdingbares Menschenrecht. Für seinen Schutz existieren auf völkerrechtlicher Ebene drei verschiedene Schutzsysteme: das völkergewohnheitsrechtliche Fremdenrecht, das Internationale Investitionsschutzrecht und die Internationale Menschenrechtsordnung. Von allen drei Schutzsystemen schützt lediglich die Gewährleistung der Eigentumsgarantie in der Internationalen Menschenrechtsordnung alle Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Eine menschenrechtliche Eigentumsgarantie hat bereits Eingang gefunden in die regionalen Menschenrechtsverträge in Europa, Amerika, Afrika und in den arabischen Staaten. Doch es fehlt momentan eine vollwertige Sicherung der Eigentumsgarantie in einem universellen, völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrag.

Die bisher überwiegend in der Völkerrechtslehre vertretene Auffassung besagt, dass es keine universelle Eigentumsgarantie als Menschenrecht gebe. In diesem Werk wird untersucht, ob diese Auffassung angesichts der Kodifizierungen in regionalen Menschenrechtsverträgen und vor dem Hintergrund der in Verfassungen fast aller Staaten vorzufindenden Gewährleistung noch aufrecht erhalten werden kann. Unter Vornahme eines umfassenden Rechtsvergleichs wird die Existenz einer universellen Eigentumsgarantie als Menschenrecht in Form von ungeschriebenem Völkergewohnheitsrecht begründet. Zudem werden inhaltliche Schnittpunkte ermittelt und dadurch der Inhalt der universellen Eigentumsgarantie bestimmt. Bei der umstrittenen Frage nach der Höhe der Entschädigungszahlung, insbesondere in außergewöhnlichen Umständen, wird nach erfolgter Bestandsaufnahme ein eigener Vorschlag für einen Entschädigungsstandard gemacht.

Ergänzend wird die rechtsphilosophische Frage erörtert, inwiefern die Eigentumsgarantie als Naturrecht im Sinne eines angeborenen Menschenrechts existiert. Es wird dargestellt, dass der moralische Achtungsanspruch von Naturrechten auf Sicherung in der positiven Rechtsordnung bei der Begründung und Auslegung von völkerrechtlichen Normen berücksichtigt werden kann.

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