Doktorarbeit: Fragen der Gewährleistung in Zulieferverträgen

Fragen der Gewährleistung in Zulieferverträgen

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 187

Hamburg , 284 Seiten

ISBN 978-3-8300-8569-0 (Print) |ISBN 978-3-339-08569-6 (eBook)

Zum Inhalt

Ohne Zulieferung kommt moderne Produktion nicht mehr aus. Nur so lassen sich höchste Qualität oder niedrige Kosten in jedem Bereich eines Handelsgutes erzielen, welches je nach Komplexität mitunter aus tausenden Einzelteilen und Modulen zusammengesetzt ist. Für die Automobilproduktion gilt dies in besonderem Maße. Der Zulieferer erlangt im Laufe der Zeit ein immer weiter reichendes Know-How sein Produkt betreffend. Dies könnte ein einzelner Autobauer nicht für jedes Bauteil in einer vergleichbaren Intensität leisten. Durch die Spezialisierung verschiedener Unternehmen auf einen jeweiligen Ausschnitt des Endprodukts erhöhen sich dessen Qualität und die Produktionseffizienz merklich. Dem Endhersteller kommt in diesem Modell neben eigener Teileproduktion die Aufgabe zu, ein Gesamtkonzept für ein vermarktbares Produkt bereit zu stellen und den Überblick über das Zusammenwirken der verschiedenen Komponenten zu behalten sowie den letzten Montageschritt durchzuführen.

Wie mittlerweile alle Bereiche des Wirtschaftslebens sind auch Zulieferbeziehungen stark durch den Einsatz von AGB geprägt. Infolge der Marktverhältnisse sind es dabei regelmäßig die Automobilhersteller, die den Zulieferern ihre Einkaufsbedingungen, Kooperationsvereinbarungen oder Haftungsregelungen vorgeben. Die Zulieferseite steht diesem Vorgehen ohne rechte Alternativen gegenüber. Der Endhersteller kann die zahlreichen, häufig mittelständisch geprägten Zulieferer, so er dies wünscht, gegeneinander ausspielen und auf diese Weise seine eigenen Konditionen durchsetzen. Allenfalls große oder technologisch führende Lieferanten können unter Umständen Erleichterungen aushandeln.

Diese komfortable Situation verleitet Automobilhersteller allzu oft dazu, Verträge unangemessen zu ihren Gunsten zu gestalten. Nüchtern betrachtet bleibt ihnen nichts anderes übrig. Da auf dem Pkw-Markt starke Wettbewerber miteinander um die Gunst der Verbraucher ringen, kann es sich ein einzelner Produzent kaum erlauben, hinter das Niveau der Konkurrenz zurückzufallen, was Zugeständnisse seitens seiner Zulieferer angeht. Als Konsequenz kommt es vielfach zu problematischen AGB-Klauseln. Diese wirken sich regelmäßig direkt (z.B. Tragung der Einbau- und Ausbaukosten bzw. Beteiligung an Garantie- und Kulanzkosten) oder indirekt (z.B. Abbedingung des Verspätungseinwandes für Mängelrügen) finanziell aus. Da sie bilateral wirken, bedeutet ihre Anwendung zugunsten des Herstellers im Gegenzug stets eine finanzielle Belastung des Zulieferers bzw. seiner Versicherung. Die vorliegende Bearbeitung legt den Schwerpunkt auf die Inhaltskontrolle solcher Regelungen. Weiter wird versucht herauszuarbeiten, wo die jeweilige Grenze der rechtlichen Wirksamkeit verläuft.

Mit dieser Situation geht ein anderes Phänomen einher, das Sorgen bereitet. Man bezeichnet es als das „Ross und Reiter-Problem“. Vielfach scheint es, als ob den Zulieferern als Verwendergegenseite der Einkaufsbedingungen der Rechtsweg faktisch versperrt ist. Anders lässt sich kaum erklären, warum eine ganze Reihe unwirksamer AGB-Regelungen in der Branche fest etabliert ist. Der Einsatz von Klauseln, die einer richterlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten würden, ist nur dann rational, wenn der Verwender eine Überprüfung nicht zu fürchten braucht. Als Grund für die Zurückhaltung der Zulieferer bei Klagen drängt sich ihre Angst vor den damit verbundenen Konsequenzen auf. Die Aussicht, ausgelistet zu werden, sprich von der zukünftigen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu sein, wirkt auf einen Mittelständler allemal abschreckend. Bei kleinen Unternehmen liegt darin unter Umständen sogar eine Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz.

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