Doktorarbeit: Behinderte Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Behinderte Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Studien zum Sozialrecht, Band 58

Hamburg , 580 Seiten

ISBN 978-3-339-13568-1 (Print) |ISBN 978-3-339-13569-8 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 01.01.2005 ist das Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX, insbesondere den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, für den Personenkreis der behinderten Leistungsberechtigten klärungsbedürftig. Neben den Fragen zur Rehabilitation sind auch solche der Leistungsberechtigung sowie der möglicherweise zu gewährenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von besonderer Relevanz.

Obgleich bereits im zugehörigen Gesetzgebungsverfahren deutlich wurde, dass im neuen Leistungssystem des SGB II auch Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen, die hiervon bedroht sind, leistungsberechtigt sein werden und Rehabilitationsleistungen bedürfen, fand sich zunächst keine gesetzliche Regelung.

Erst im Jahr 2006 wurde rückwirkend zum 01.01.2005 § 6a SGB IX a. F. eingefügt und damit das bis heute im Wesentlichen geltende Konzept der Arbeitsteilung zwischen den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Durch die Novellierung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2018 ist diese Regelung in § 6 Abs. 3 SGB IX a. F. enthalten. Mit diesem Gesetz sind auch zum 01.01.2018 einige die Jobcenter betreffenden Regelungen im SGB IX neu geschaffen worden. Weitere nicht unerhebliche Reformen erfolgten durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021.

Das rechtliche Zusammenspiel zwischen den Regelungskomplexen des Sozialgesetzbuch II, III sowie dem des SGB IX zeichnen den Gang der Dissertationsschrift vor. Die sich hieraus entwickelten Rechtsfragen zur Leistungsberechtigung im SGB II bzw. den aktiven und passiven Leistungen des SGB II und den Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden kritisch beleuchtet und münden in einem eigenen Lösungsvorschlag.

Die übergeordnete Frage - ob eine juristische Ungleichbehandlung zwischen den Personengruppen der behinderten Leistungsberechtigten des Rechtskreises SGB II und SGB III vorliegt- wird beantwortet.

Im Verlaufe der Darstellung wird deutlich, dass sich Schnittstellenfragen bzw. Anwendungsprobleme für die Exekutive bei der Anwendung der Regelungen des SGB IX ergeben, die künftig zu lösen sein werden.

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