Doktorarbeit: Gefährdungshaftung im Straßenverkehr bei gespaltener Rechtszuständigkeit

Gefährdungshaftung im Straßenverkehr bei gespaltener Rechtszuständigkeit

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Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 62

Hamburg , 336 Seiten

ISBN 978-3-339-13548-3 (Print) |ISBN 978-3-339-13549-0 (eBook)

Zum Inhalt englishenglish

Kaum eine andere Thematik beschäftigt Rechtswissenschaft und -praxis in einer Häufigkeit wie die Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass nicht alle damit einhergehenden Fragen abschließend geklärt sind.

Eine solche Frage taucht im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kraftfahrzeugen auf, betrifft also einen großen Teil der auf deutschen Straßen zu findenden Kraftfahrzeuge: Welchen Einfluss hat es auf die Schadensabwicklung, wenn Halter und Eigentümer eines Fahrzeugs verschiedene Personen sind – insbesondere beim Eigentumsvorbehalt, bei der Sicherungsübereignung und beim Leasing?

Der bereits 2002 eingefügte § 17 III 3 StVG zeigt zwar, dass der Gesetzgeber die Thematik gesehen hat. Er hat sie jedoch noch keiner abschließenden Lösung zugeführt. Die Problematik wird aber nicht nur im StVG selbst relevant. Sie zieht sich durch die gesamte Schadensabwicklung – von der Schadensentstehung über die außergerichtliche Schadensabwicklung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung der Ersatzansprüche.

Bereits bei der Geltendmachung des Ersatzanspruchs können Konflikte im Innenverhältnis der Gläubiger oder im Außenverhältnis zum Schuldner entstehen. Die Arbeit beleuchtet dabei die Auswahl der von der Rechtsprechung anerkannten Abrechnungsmethoden auf Reparaturkosten- oder Wiederbeschaffungsbasis genauso wie die noch immer umstrittene Frage, ob die §§ 741 ff. BGB als Regelung für das Innenverhältnis einer Gläubigermehrheit geeignet sind.

Große Schwierigkeiten bereitet zudem die Zurechnung von Betriebsgefahr und Mitverschulden, die bei fast jedem Verkehrsunfall eine Rolle spielt. Auch die gerichtliche Geltendmachung der Schadensansprüche will gut überlegt sein, zumal diese nicht immer durch beide Gläubiger zusammen erfolgen muss, sondern mitunter auch im Wege der Prozessstandschaft von einem allein vorangetrieben werden kann. Dieses Werk arbeitet die Probleme bei der Schadensabwicklung in chronologischer Reihenfolge auf und führt sie praxisgerechten Lösungen zu.

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