Dissertation: Der Menschenhandel – unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Verträge

Der Menschenhandel – unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Verträge

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 379

Hamburg , 516 Seiten

ISBN 978-3-339-11578-2 (Print) |ISBN 978-3-339-11579-9 (eBook)

Zum Inhalt

Der Menschenhandel steht heutzutage auf der politischen Agenda vieler Staaten an oberster Stelle. Aus der öffentlichen Diskussion ist er nicht mehr wegzudenken. In den weltweiten Massenmedien vergeht kein Tag ohne einen Bericht zum Thema Menschenhandel.

Er ist ein dynamischer, komplexer, sich immer wieder verändernder und an die Gegebenheiten anpassender Vorgang, der sich im Hintergrund bzw. in der Unterwelt abspielt. Im Zuge der Migrationsbewegung bzw. der erhöhten Mobilität aufgrund von Grenzöffnungen und Ausweitung der Freizügigkeit sowie der unglaublich fortgeschrittenen Technik breitet er sich zunehmend grenzüberschreitend aus.

Die Schweiz hat seinen bereits existierenden Menschenhandelstatbestand (Art. 196 aStGB) am 1. Dezember 2006 revidiert, um ihn mitunter an die aktuellsten völkerrechtlichen Definitionen des Begriffes Menschenhandel anzupassen. Er ist seither in Art. 182 StGB geregelt. Weder die Lehre noch die Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und zu seinem Verhältnis zu den völkerrechtlichen Vorgaben ist insofern sehr weit entwickelt. Wegen seines kurzen, im Vergleich zu den völkerrechtlichen Vorgaben vageren Gesetzestextes, ergeben sich viele internationalrechtliche, rechtshistorische und aktuelle dogmatische Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit Art. 182 StGB, die im bisherigen Schrifttum überwiegend uneinheitlich bzw. nur oberflächlich oder gar nicht behandelt werden.

Diese Dissertation zielt auf die Beantwortung dieser Fragen ab, wobei die völkerrechtlichen Vorgaben und die Entstehungsgeschichte des schweizerischen Menschenhandelstatbestandes besonders berücksichtigt werden. Speziell widmet sie sich dabei auf die Festlegung des bisher kaum erforschten Deliktstypus von Art. 182 StGB, auf die juristisch genaue Erfassung und Definition aller seiner unrechtsbegründender Merkmale, insbesondere auch der Ausbeutungsabsicht bzw. der Absicht zur Entnahme von Organen, und dem komplexen Thema der Einwilligung (bzw. des Einverständnisses) in die tatbestandsmässige Handlung.

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