Dissertation: Die rechtliche Stellung des biologischen Vaters im Lichte der Zuordnungsregeln

Die rechtliche Stellung des biologischen Vaters im Lichte der Zuordnungsregeln

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und polnischen Abstammungsrecht

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Studien zum Familienrecht, Band 59

Hamburg , 254 Seiten

ISBN 978-3-339-10092-4 (Print) |ISBN 978-3-339-10093-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Vater-Kind-Zuordnung erfolgt sowohl im deutschen als auch im polnischen Recht nach den gesetzlich vorgeschriebenen Tatbeständen, die ein Risiko der Vaterschaftsaufspaltung mit sich bringen. Kommt es zu einer Vaterschaftsaufspaltung, stellt sich in den beiden Ländern die Frage nach der rechtlichen Stellung des biologischen Vaters. Soweit der rechtliche Vater grundsätzlich alle elterlichen Rechte und Pflichten genießt, wird der biologische Vater in den Hintergrund gedrängt. Im deutschen Recht wurden ihm zwar in den letzten Jahren einige Rechte eingeräumt - jedoch im beschränkten Umfang. Im Lichte des polnischen Rechts bleibt der biologische Vater nach wie vor ein „juristischer Niemand“.

Da die rechtliche Position des biologischen Vaters durch die abstammungsrechtlichen Regelungen determiniert ist, konzentriert sich die Abhandlung in erster Linie auf die geltenden Zuordnungsregeln und deren Aktualität. Die Autorin analysiert, wie durch die flexiblere Ausgestaltung der pater-est-Regel und der Vaterschaftsanerkennung die Position des biologischen Vaters verstärkt werden könnte. Ferner geht sie der Frage nach, inwiefern der biologische Vater in die rechtliche Familie eingreifen kann. Wie ist sein Anfechtungsrecht zu gestalten und mit welchen Kriterien zu beschränken? Sollte dem biologischen Vater zudem ein statusunabhängiger Klärungsanspruch zustehen? Und nicht zuletzt wird überprüft, ob die abstammungsrechtlichen Regelungen in Deutschland und Polen mit den verfassungs- und völkerrechtlichen Normen im Einklang stehen. Gesondert ist dabei die Problematik der Vaterschaftsaufspaltung aus der Perspektive der heterologen Insemination zu behandeln. Der Arbeit liegt der Gedanke zugrunde, dass der Samenspender wegen seiner auf den Zeugungsvorgang beschränkten Rolle keine Vaterrechte genießen kann. Vor diesem Hintergrund wird das polnische Gesetz über die Behandlung der Unfruchtbarkeit und das deutsche Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen mitberücksichtigt.

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