Doktorarbeit: Das Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht nach dem ESUG

Das Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht nach dem ESUG

Die Suhrkamp-Insolvenz als Ausgangsfall

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 463

Hamburg , 132 Seiten

ISBN 978-3-339-12594-1 (Print) |ISBN 978-3-339-12595-8 (eBook)

Zum Inhalt deutschenglish

Im Frühsommer 2013, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat der Insolvenzfall der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG ein, welcher lebhafte Diskussionen bei verschiedenen Gerichtsinstanzen und in der Fachöffentlichkeit hervorgerufen hat. Die Suhrkamp-Insolvenz hat eine Reihe von umstrittenen Fragen über das Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht nach dem ESUG hervorgerufen. Zum einen ist der Fall Suhrkamp ein typischer Fall im Zusammenhang zwischen gerichtlicher Sanierung und außergerichtlicher Sanierung. Die Beilegung der Streitigkeiten aus dem Fall Suhrkamp hat nach wie vor praktische Bedeutung.

Zum anderen kann durch die Analyse und Beilegung einer Reihe von Streitigkeiten aus dem Fall Suhrkamp weiter geklärt werden, ob die neuen Regelungen im ESUG zulässig sind. Zu diesen Streitigkeiten gehören: Muss die Geschäftsführerin vor Einreichung eines Insolvenzantrags einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen? Liegt ein von der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht abgeleitetes Stimmverbot der Mehrheitsgesellschafter vor? Sollte der Plan durch Obstruktionsverbot gem. § 245 i. V. m. § 248 InsO bestätigt werden? Gibt es ausreichende Rechtsbehelfe für Minderheitsgesellschafter nach der Insolvenzordnung?

Mit dem Aufkommen der Epidemie und der digitalen Wirtschaft werden in Zukunft die Insolvenzfälle weltweit unweigerlich zunehmen. Wie man das Mitglied- und Anteilsrecht der Gesellschafter in Insolvenzfällen reguliert und die Interessen der Gesellschafter bei der gerichtlichen Sanierung ausgleicht, ist ein Problem, mit dem alle Länder konfrontiert werden.Auch in Deutschland erhofft sich der Gesetzgeber durch ESUG eine Steigerung der Erfolgsquote von Unternehmenssanierungen. Ein wichtiger Teil davon ist jedoch, wie die Gesellschafter angemessen am Insolvenzplan teilnehmen können.

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