Christoph CuvenhausDas Beweisrecht im sportschiedsgerichtlichen Verfahren
Prozessualer Ausgleich materiell-rechtlicher Beweisnachteile des Athleten im Dopingsanktionsverfahren unter Berücksichtigung des Anti-Doping-Gesetzes
Sportrecht in Forschung und Praxis, Band 30
Hamburg 2021, 258 Seiten
ISBN 978-3-339-11980-3 (Print)
ISBN 978-3-339-11981-0 (eBook)
Zum Inhalt
Das Thema sportgerichtlicher Entscheidungen ist parallel zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Sports in den letzten Jahrzehnten auf ein beträchtliches Ausmaß angewachsen. Es fristet schon seit längerem nicht mehr lediglich ein Schattendasein. Darüber hinaus hat die mediale Präsenz des Sports ebenso rasant zugenommen, so dass sich jeder Interessierte in Echtzeit mit allen verfügbaren Informationen versorgen kann. Wird ein Verfahren in der Welt des Sports, insbesondere im Sanktions- und Disziplinarrecht, bekannt, so besteht im Vergleich zu den täglich zu tausenden in Deutschland geführten Rechtsstreitigkeiten der gravierende Unterschied, dass beide Seiten rasch im Fokus des medialen Interesses stehen. Gleichzeitig wird den eigens dafür geschaffenen Anti-Doping Organisationen mit der Erwartungshaltung begegnet, ein Ergebnis zu liefern, also den vermeintlichen „Sünder“ zu überführen. Die Gefahr sanktionsrechtlicher „Schnellschüsse“ wächst und bedeutet für den Athleten möglicherweise eine Vorverurteilung unabhängig davon, ob überhaupt belastbare Tatsachen für ein Vergehen vorliegen. Dies haben jüngst die Entscheidungen des LG München, des OLG München sowie des BGH im Fall Pechstein gezeigt.
Insbesondere die dem Zivilrecht entlehnten Grundsätze scheinen diesem Dilemma nicht vollständig gerecht werden oder Abhilfe schaffen zu können. Es verbleiben immer wieder Zweifel daran, ob die Entscheidungen tatsächlich zu Recht, zumindest aber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ergangen sind oder ob auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben. Dies gilt insbesondere für die den Entscheidungen zugrunde liegenden prozessualen und beweisrechtlichen Grundsätze.
Die in vielen Veröffentlichungen herausgestellten „Vorzüge der Sportschiedsgerichtsbarkeit“, insbesondere Sachnähe, Schnelligkeit im Vergleich zu den Verfahren vor ordentlichen Gerichten bei gleichzeitig geringeren Kosten und gewährleisteter Vertraulichkeit - um nur einige zu nennen _ , können nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie in der Realität auch zutreffen und ein ansonsten rechtsstaatliches Verfahren ergänzen und nicht ersetzen.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus beschlossen, das staatliche Engagement im Anti-Doping-Kampf auszuweiten. Hierzu hat sie einen Referentenentwurf für ein Anti-Doping Gesetz eingebracht, der insbesondere den Abschluss von Schiedsvereinbarungen im Sport für wirksam erklärt sowie die Ausweitung der Dopingstrafbarkeit auf den Sportler selbst zum Gegenstand hat. Dieser ist mittlerweile Gesetz geworden und stellt die Sportler sowohl zivil- als auch strafrechtliche vor neue Herausforderungen.
Wissenschaftliche Abhandlungen zu diesem Themenkomplex sind - soweit ersichtlich - bisher allenfalls in Teilaspekten verfasst worden. Insbesondere eine umfassende Auseinandersetzung unter verfahrens- und beweisrechtlicher Schwerpunktsetzung findet sich in der einschlägigen Literatur bisher nicht.
Schlagworte
Anti-Doping-GesetzAntoDopGAthletenvereinbarungBeweisrechtCourt of Arbitration for SportsDopingEin-Platz-PrinzipIBA-RulesSchiedsvereinbarungSportschiedsgerichtsbarkeitU.S. DiscoveryWADA CodeIhr Werk im Verlag Dr. Kovač
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