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Der Tatbestand der Verarbeitung im § 950 BGB in rechtshistorischer und rechtsdogmatischer Sicht
Der Verfasser hält den Tatbestand des §950 I 1 für zu weit gefasst. Er begrenzt den Anwendungsbereich der Norm im Wege restriktiver Interpretation. Seiner Ansicht nach ist es selbstverständlich, dass derjenige, der aus seinen Trauben Wein…
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