Drei Optionen zur Beschaffung des Buches
Die erkennungsdienstliche Behandlung und die DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO
Maßnahmen des Erkennungsdienstes im Vergleich
Mitte der 80er Jahre wurde der genetische Fingerabdruck erstmals erfolgreich zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt. Seit 1998 ist es in Deutschland möglich, die Ergebnisse der molekulargenetischen Untersuchungen, die DNA-Identifizierungsmuster, in einer beim Bundeskriminalamt eingerichteten zentralen Datei zu speichern. Rechtsgrundlage hierfür stellt § 81 g StPO dar. Hierdurch soll für künftige Strafverfahren die Ermittlung eines Täters erleichtert werden. [...]
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