Wissenschaftliche Literatur Zweckvereinbarung
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Christian Nordholtz
Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Studien zur Rechtswissenschaft
Kooperationen haben in der heutigen Kommunalpraxis einen hohen Stellenwert. Sie gelten derzeit als einer der wichtigsten Handlungsansätze für Reformen auf der Kommunal- und Landesebene.
In Niedersachsen ist das als Landesrecht fortgeltende Reichszweckverbandsgesetz (RZVG) vom 7. Juli 1939 relativ spät durch eine eigenständige landesrechtliche Regelung ersetzt worden. Erst im Jahre 2004 trat das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) an die Stelle des RZVG. Damit ist das Recht der kommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen auf eine…
AnstaltGesellschaftsrechtInterkommunale ZusammenarbeitKommunale KooperationKommunales KooperationsrechtKommunalrechtKooperationNiedersächsisches Gesetz über die kommunale ZusammenarbeitNKomZGÖffentliches WirtschaftsrechtRechtswissenschaftZweckverbandZweckvereinbarungMartina Vollmar
Der entgeltliche Erbvertrag
Konstruktion und Rechtsfolgen
Studien zur Rechtswissenschaft
Ein entgeltlicher Erbvertrag liegt vor, wenn die im Erbvertrag bedachte Person im Gegenzug eine Gegenleistung an den Erblasser erbringt. Bei diesem Geschäft können Leistungsstörungen auftreten: Der Erbvertrag ist unwirksam oder die bedachte Person leistet nicht. In diesen Fällen zeigt sich, daß die erbvertraglichen Vorschriften keine ausreichende Regelung darstellen. Daher wird u.a. über die entsprechende Anwendung der Leistungsstörungsvorschriften für Schuldverträge sowie über die Anwendung der bereicherungsrechtlichen Vorschriften diskutiert. [...]
Anfechtung des Erbvertragscondictio ob rementgeltliche Geschäfteerbrechtliche Bindungerbrechtliche ZuwendungenLeistungsstörungenRechtswissenschaftVerpfründungserbvertragZweckvereinbarungJulia Köster
Ziele der Aktiengesellschaft in Europa
Studien zur Rechtswissenschaft
Die Arbeit „Ziele der Aktiengesellschaft in Europa“ untersucht, ob und gegebenenfalls welche Handlungsmaximen für die Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften, speziell der gesetzestypischen börsennotierten Aktiengesellschaft, im deutschen, englischen und französischen Recht bestehen.
Der Titelbegriff „Ziele der Aktiengesellschaft“ dient dabei als neutrale rechtsdogmatische Bezeichnung für Handlungsmaximen der Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften. Ein Rückgriff auf den aus dem deutschen Gesellschaftsrecht bekannten Rechtsbegriff „Unternehmensziel“ als…
AktienrechtEuropaPublic Company Limited by SharesRechtswissenschaftSociété AnonymeUnternehmensinteresseUnternehmenszielHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft