3 Bücher 

Wissenschaftliche LiteraturWerkvertragBWL

Eine Auswahl unserer Fachbücher

Falls bei Ihnen die Veröffentlichung der Dissertation, Habilitation oder Masterarbeit ansteht, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.








Die zivilrechtliche Haftung von Zertifizierungsstellen (Doktorarbeit)

Die zivilrechtliche Haftung von Zertifizierungsstellen

Rostocker Schriften zum Wirtschaftsrecht

Zertifizierungen sind in vielen Lebensbereichen anzutreffen. Dabei werden nicht mehr nur Produkte zertifiziert, sondern auch Managementsysteme oder Studiengänge oder andere Gegenstände. Zudem werden die betroffenen Themen immer vielseitiger: Zertifizierungen sind inzwischen in den Bereichen Produktsicherheit und Qualitätsmanagement vollkommen etabliert. Sie…

CE-KennzeichnungDritthaftungExpertenhaftungGS-ZeichenISO 9001ProduktsicherheitProspekthaftungQualitätsmanagementVertrauenshaftungWerkvertragZertifizierung
Die Auskunftspflicht des Werkunternehmers über ersparte Aufwendungen gemäß § 649 Satz 2 BGB (Dissertation)

Die Auskunftspflicht des Werkunternehmers über ersparte Aufwendungen gemäß § 649 Satz 2 BGB

Unter Berücksichtigung der gewerblichen Geheimsphäre und verfassungsrechtlicher Vorgaben

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Dem Besteller einer werkvertraglichen Leistung steht das sogenannte "freie Kündigungsrecht" zu, er kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Dem Werkunternehmer verbleibt der Anspruch auf volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. In der prozessualen Praxis führt dies zu Problemen, da der Besteller für diese ersparten Aufwendungen als für ihn günstige…

AGBAllgemeine GeschäftsbedingungenAuskunftspflichtBauleistungenErsparte AufwendungenFreie KündigungGewerbliche GeheimsphäreRechtswissenschaftVergabe- und Vertragsordnung für BauleistungenVergütungVOB-BWerkvertrag§649 BGB
Der Tatbestand der Verarbeitung im § 950 BGB in rechtshistorischer und rechtsdogmatischer Sicht (Forschungsarbeit)

Der Tatbestand der Verarbeitung im § 950 BGB in rechtshistorischer und rechtsdogmatischer Sicht

Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse

Der Verfasser hält den Tatbestand des §950 I 1 für zu weit gefasst. Er begrenzt den Anwendungsbereich der Norm im Wege restriktiver Interpretation. Seiner Ansicht nach ist es selbstverständlich, dass derjenige, der aus seinen Trauben Wein herstellt auch der Eigentümer des Produkts ist. Gleiches gelte, wenn der Besteller sich aus seinem Stoff vom Schneider einen…

HandwerksrechtProduzentenhaftungRechtswissenschaftSachenrechtStoffübertragungVerarbeitungWerklieferungsvertragWerkvertrag§950 BGB