Wissenschaftliche Literatur Vorerbschaft
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Frank Birkenbeil
Der Nießbrauch als Gestaltungsmittel im Erbrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit dem Nießbrauch als Gestaltungsinstrument im Erbrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Neben einer kurzen Darstellung der dogmatischen Grundlagen des Nießbrauchsrechts, wird praxisnah dargestellt, wie der Nießbrauch vor allem im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erbschaft- und schenkungsteuergünstig eingesetzt werden kann, aber auch mit welchen zivil- und steuerrechtlichen Auswirkungen bei der Verwendung von Nießbrauchsgestaltungen im Einzelfall zu rechnen ist. So werden beispielsweise die Auswirkungen einer…
ErbrechtErbschaftsteuerGenussverzichtNachlassgestaltungNiederstwertprinzipNießbrauchNießbrauchsvermächtnisNießbrauchsvorbehaltPflichtteilsergänzungSchenkungSchenkungsteuerSchenkungsteuerrechtSteuervermeidungVorweggenommene Erbfolge
Julia Kühn
Die Verteilung von Nutzungen und Belastungen zwischen Vor- und Nacherbe
Zu den besonders interessanten erbrechtlichen Gestaltungsmitteln zählt das Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbschaft, welches in den §§ 2100 - 2146 BGB geregelt ist. Diese Rechtsfigur ermöglicht dem Erblasser, seinen Nachlass mehrfach hintereinander an verschiedene Personen zu vererben. Die Vorerbenstellung ähnelt in mancherlei Hinsicht der eines Nießbrauchsberechtigten, allerdings ist der Vorerbe anders als der Nießbrauchsberechtigte stets Eigentümer der ihm überlassenen Vermögensmasse.
Julia Kühn befasst sich mit den Verteilungsgrundsätzen in Bezug auf die…
BelastungErbrechtNacherbeNacherbschaftNutzungRechtswissenschaftUnternehmensfortführungVorerbeVorerbschaft
Sandra Haak
Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben und des Testamentsvollstreckers
Zur Auslegung der Unentgeltlichkeit in §2113 Abs. 2 Satz 1 und §2205 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Studien zur Rechtswissenschaft
Zu unentgeltlichen Verfügungen über Nachlassgegenstände sind der Vorerbe und der Testamentsvollstrecker nach den §§ 2113 Abs. 2 Satz 1, 2205 Satz 3 BGB grundsätzlich nur dann berechtigt, wenn sie damit einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen.
Sowohl dem Vorerben als auch dem Testamentsvollstrecker wird im geltenden Recht also grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Gegenstände des von ihm verwalteten Nachlasses frei zu verfügen. Dieses Verfügungsrecht findet jedoch jeweils in dem prinzipiellen Verbot…
ErbrechtNacherbschaftNachlassverwaltungRechtswissenschaftTestamentsvollstreckungUnentgeltliche VerfügungenVerfügungsverboteVorerbschaftZweiteilige UnentgeltlichkeitsformelHäufige Schlagworte im Fachgebiet Rechtswissenschaft