3 Bücher 

Vorerbschaft

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf
Buchcover: Der Nießbrauch als Gestaltungsmittel im Erbrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Frank Birkenbeil

Der Nießbrauch als Gestaltungsmittel im Erbrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Studien zum Erbrecht

Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit dem Nießbrauch als Gestaltungsinstrument im Erbrecht sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Neben einer kurzen Darstellung der dogmatischen Grundlagen des Nießbrauchsrechts, wird praxisnah dargestellt, wie der Nießbrauch vor allem im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erbschaft- und schenkungsteuergünstig eingesetzt werden kann, aber auch mit welchen zivil- und steuerrechtlichen Auswirkungen […]


Buchcover: Die Verteilung von Nutzungen und Belastungen zwischen Vor- und Nacherbe

Julia Kühn

Die Verteilung von Nutzungen und Belastungen zwischen Vor- und Nacherbe

Studien zum Erbrecht

Zu den besonders interessanten erbrechtlichen Gestaltungsmitteln zählt das Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbschaft, welches in den §§ 2100 - 2146 BGB geregelt ist. Diese Rechtsfigur ermöglicht dem Erblasser, seinen Nachlass mehrfach hintereinander an verschiedene Personen zu vererben. Die Vorerbenstellung ähnelt in mancherlei Hinsicht der eines Nießbrauchsberechtigten, allerdings ist der Vorerbe anders als der Nießbrauchsberechtigte stets […]


Buchcover: Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben und des Testamentsvollstreckers

Sandra Haak

Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben und des Testamentsvollstreckers

Zur Auslegung der Unentgeltlichkeit in §2113 Abs. 2 Satz 1 und §2205 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Studien zur Rechtswissenschaft

Zu unentgeltlichen Verfügungen über Nachlassgegenstände sind der Vorerbe und der Testamentsvollstrecker nach den §§ 2113 Abs. 2 Satz 1, 2205 Satz 3 BGB grundsätzlich nur dann berechtigt, wenn sie damit einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen.

Sowohl dem Vorerben als auch dem Testamentsvollstrecker wird im geltenden Recht also grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Gegenstände des […]