Wissenschaftliche Literatur unkörperliche güter
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Ali Umutlu
Die Güterzuordnung nach § 1922 BGB
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Obwohl die Gesamtrechtsnachfolge in ihren Wirkungen umfassend zu verstehen ist, kann es mitunter diffizile Konstellationen geben, in denen sich der Gegenstand der Vererbung in Abwesenheit gesetzlicher Regelungen nicht sofort aufdrängt und eine genauere Analyse erforderlich macht.
Akut geworden ist die Abgrenzung zwischen vererblichem Vermögen und unvererblichen Rechtspositionen in jüngerer Zeit unter anderem im Hinblick darauf, ob die…
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