Wissenschaftliche Literatur Umweltinformationsrichtlinie
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Henning Schmidt
Die Zugangsverweigerungsgründe und ihre Überprüfbarkeit durch die Gerichte bei Entscheidungen nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG)
Eine Betrachtung der Rechtsschutzkonzeption des UIG unter Beachtung der sich wandelnden nationalen und europäischen Gesetzgebung, speziell der Richtlinie 2003/4/EG sowie der Aarhus-Konvention
Umweltrecht in Forschung und Praxis
Das Umweltinformationsgesetz hat mit seiner Einführung im Jahre 1994 den bis dahin geltenden Grundsatz der Vertraulichkeit der Verwaltung zumindest in Teilbereichen des Umweltrechts novelliert und verändert. Ohne ein eigenes, subjektives Interesse begründen zu müssen, können durch den Bürger seitdem sämtliche bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Umweltinformationen in geeigneter Form eingesehen werden. Diese Zugangsmöglichkeit war der Anstoß für ein generelles Umdenken und einen einsetzenden Wechsel von der grundsätzlichen Geheimhaltung hin zu einer…
Aarhus-KonventionAuskunftsanspruchInformationsfreiheitRechtsschutzRechtsschutzkonzeptionRichtlinie 2003/4/EGUIGUmweltinformationUmweltinformationsgesetzUmweltinformationsrichtlinieZugangsverweigerungZugangsverweigerungsgründe
Fabian Elfeld
Pflichten Privater zur Herausgabe von Umweltinformationen aus der Umsetzung der RL 2003/04 EG
Umweltrecht in Forschung und Praxis
Durch die Aarhus-Konvention (1998), die Umweltinformationsrichtlinie (2003), das Umweltinformationsgesetz des Bundes (2005) sowie 16 Landes-Umweltinformationsgesetze werden nicht mehr nur Behörden im verwaltungsrechtlichen Sinne, sondern auch viele private Stellen in die Pflicht einbezogen, bei ihnen vorliegende Umweltinformationen öffentlich zugänglich zu machen.
Durch die hier betrachteten Vorschriften zur Informationsfreiheit sind Private grundsätzlich auf drei Arten betroffen: Sie können selbst als Antragsteller Anspruch auf Informationen geltend machen,…
Aarhus-KonventionInformationsfreiheitInformationspflichtInformationszugangUmweltinformationUmweltinformationsgesetzUmweltinformationsrechtUmweltinformationsrichtlinie
Ulrike Tolkmitt
Das neue Umweltinformationsrecht
Analyse der Regelungen und Auswirkungen auf Unternehmen am Beispiel der Unternehmen in Hamburg
Umweltrecht in Forschung und Praxis
Mit Unterzeichnung der Aarhus-Konvention (1998) und der folgenden Novellierung der Umweltinformationsrichtlinie (2003) wurde u.a. der Behördenbegriff erheblich erweitert. Damit sind nicht mehr nur öffentliche Stellen, sondern auch bestimmte Personen des Privatrechts erfasst und unterliegen somit unmittelbar den Informationspflichten. Der Weg über die aufsichtführende Behörde entfällt.
Die Autorin untersucht die Konsequenzen dieser Neuregelung für Personen des Privatrechts. Exemplarisch werden hier die Unternehmen in Hamburg betrachtet. Zunächst analysiert die…
Aarhus-KonventionHamburgisches UmweltinformationsgesetzHmbUIGInformationsfreiheitInformationszugangRechtswissenschaftUIGUmweltUmweltinformationsgesetzUmweltinformationsrechtUmweltinformationsrichtlinieWirtschaftHäufige Schlagworte im Fachgebiet