Zweiter Teil: Mittelalter
THEOS – Studienreihe Theologische Forschungsergebnisse
Die Christuslehre hat sich in verschiedenen Strängen entwickelt. Während die einen mehr und mehr gesamtkirchlich aufgenommen und anerkannt wurden, blieben andere auf abweichlerische Gruppen oder größere religiöse Gemeinschaften beschränkt. Es überrascht, mit wieviel Einfallsreichtum sich die letzteren der Sache…
ChristologieChristuslehreHäresieMittelalterNeues TestamentReligionSonderlehrenTheologieVäterzeitTanja Schwarz-Gewallig
Angesichts des stetig ansteigenden Erbvolumens und der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft kommt dem Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung in der Praxis eine immer größere Bedeutung zu. Bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung übersieht der Erblasser jedoch häufig auch die…
AufwendungsersatzBetreuerErbrechtInsolvenzverwalterRechtswissenschaftTestamentsvollstreckerVergütungVormundSebastian Grootens
Christian Möller
Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit. Aus unserer Rechtsordnung ergibt sich jedoch, dass der Nachlass, also die Gesamtheit der Rechte und Pflichten der verstorbenen Person, nicht mit deren Tod enden, sondern auf ein anderes Rechtssubjekt, den Erben, übergehen, § 1922 Abs. 1 BGB. [...]
ErbrechtNachlasspflegschaftNachlassrechtNachlasssicherungPflegschaftsrechtRechtliche BetreuungTestamentsvollstreckungUniversalsukzessionAleksandra Janković
Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Familien-, Erb- und Stiftungsrecht
Ein minderjähriges Kind wird zu seinem Wohl grundsätzlich im Rahmen der Vermögenssorge gesetzlich durch die Eltern vertreten. Jedoch kann es vorkommen, dass ein Erblasser dem eigenen Sohn oder der Tochter eine ordentliche Vermögenssorge im Hinblick auf das Kindsvermögen aus verschiedenen Gründen nicht zutraut. Das…
AnwartschaftsrechtErblasserErbrechtFamilienrechtHaftungMinderjährigkeitNacherbschaftNachlassStiftungStiftungsrechtTestamentsvollstreckungVererbenVermögenVermögensverwaltungZivilrechtMichael Schauer
Pragmatische Regeln bei der Behandlung unklarer Testamentsklauseln
In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten bereitet die Ermittlung des Erblasserwillens oftmals Schwierigkeiten. Wer soll etwa erben, wenn der Erblasser „den Staat“ bedacht hat. Oder wer soll erben, wenn der Erblasser den „Tierschutzverein in C“ als Erben eingesetzt hat, es in C aber zwei Tierschutzvereine…
Alternative ErbeinsetzungErbrechtErmittlung des ErblasserwillensGleiche BeschaffenheitGrenze der AuslegungMehrdeutige BezeichnungRechtspraktikerTestamentsauslegungusus modernusWohlwollende Auslegung