3 Bücher 

RL 2004/48/EG

Wissenschaftliche Fachliteratur

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Seitenkopf-Illustration
Geheimnisschutz im Zivilprozess (Doktorarbeit)

Geheimnisschutz im Zivilprozess

Neues altes Problemfeld nach Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG)

Schriften zum Zivilprozessrecht

Jedem Unternehmer ist klar: Geschäftsgeheimnisse werden unter Verschluss gehalten. Was aber passiert, wenn eine außenstehende Person – womöglich sogar ein Konkurrent – eben diese geheimhaltungsbedürftigen Daten und Kenntnisse herausverlangt?

In der juristischen Lehre und Praxis ist das Spannungsfeld zwischen Informationsansprüchen – auf Auskunft, Vorlage und Besichtigung – und Geheimnisschutz seit jeher viel diskutiert und umstritten. Die Situation verschärft sich noch mehr, als der Gesetzgeber im Jahr 2008 die Enforcement-Richtlinie […]


Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie ins deutsche Recht (Dissertation)

Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie ins deutsche Recht

RL2004/48/EG – Eine Untersuchung zu den Rechten auf Beweisbeschaffung, Beweissicherung, Auskunft und Schadensersatz

Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht

Die Bundesregierung hat bislang im Hinblick auf das Produktpirateriegesetz die Auffassung vertreten, dass das deutsche Recht den Vorgaben des TRIPSAbkommens im vollen Umfang entspreche und somit keinen Umsetzungsbedarf gesehen. Dies ist in der Literatur vielfach kritisiert und bezweifelt worden. Unabhängig von einer sachgerechten Umsetzung des TRIPS-Abkommens in Deutschland haben das Europäische Parlament und der Rat jedoch feststellen müssen, dass auch das TRIPS-Übereinkommen die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Diskrepanzen hinsichtlich der für die […]


Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Access Providern (Dissertation)

Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Access Providern

Verpflichtung zur Herausgabe der Nutzerdaten von Urheberrechtsverletzern unter Berücksichtigung der Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG)

Recht der Neuen Medien

Urheberrechtsverletzer treten im Internet nicht unter ihrem Namen und ihrer Anschrift auf, sondern unter einer von ihrem Zugangsanbieter (Access Provider) zugewiesenen IP-Adresse. Nur der Access Provider ist in der Lage, Auskünfte darüber zu erteilen, welchem konkreten Nutzer die fragliche IP-Adresse zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung zugeteilt war. Der Rechteinhaber ist auf diese Auskunft angewiesen, wenn er mit zivilrechtlichen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Rechtsverletzer vorgehen will.

Andreas Kramer widmet sich der Frage, ob den […]